Verfassungsschutz

Das Bekanntwerden der menschenverachtenden Mordserie durch den rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat viele Fragen an die Sicherheitsbehörden aufgeworfen. Insbesondere der Verfassungsschutz steht in der Kritik, ineffektiv und intransparent zu arbeiten sowie durch den Einsatz von V-Leuten die rechtsextreme Szene zu stärken. Aus unserer Sicht muss sich ein  Verfassungsschutz in einem demokratischen Rechtsstaat diesen Fragen stellen und daran offensiv mitwirken, alle Vorwürfe aufzuklären. Daher werden wir die Debatte über den Verfassungsschutz weiter führen. 

Im Koalitionsvertrag haben wir mit der SPD folgende Vereinbarungen im Bereich Verfassungsschutz getroffen:

1. Verstärkung des parlamentarischen Kontrollgremiums

Die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) sollen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch eine personelle Unterstützung der Landtagsverwaltung gestärkt werden.

2. Öffentliche Sitzung des PKG

Zudem haben wir uns auf einen Prüfauftrag verständigt, ob das bisher geheim tagende PKG in Zukunft öffentlich stattfinden kann, sodass Presse, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Abgeordnete, die nicht Mitglied im PKG sind, die Sitzungen verfolgen können, so wie es auch bei anderen Ausschusssitzungen des Landtags möglich ist. Ähnlich wie in Berlin würde das PKG dann grundsätzlich öffentlich tagen und die Nicht-Öffentlichkeit bzw. Vertraulichkeit herstellen, wenn es öffentliche (Sicherheits-)Interessen bzw. das Interesse eines Einzelnen es gebieten. Die Öffentlichkeit der Sitzungen und die Einsehbarkeit von Einladungen und Protokollen des öffentlichen Teils würden aus unserer Sicht dazu beitragen, dass einerseits ein Mentalitätswandel des Verfassungsschutzes hin zu mehr Transparenz stattfindet und andererseits die Öffentlichkeit die Arbeit des Verfassungsschutzes besser nachvollziehen kann. Damit das PKG öffentlich tagen kann, muss das Verfassungsschutzgesetz NRW geändert werden. 

3. Mehr Transparenz durch Berichtspflicht

In der Diskussion um eine Novelle des Gesetzes werden wir auch über weitere Änderungen, wie verstärkte Berichtspflichten gegenüber dem Parlament, beraten.

4. Verbindliche Richtlinien für V-Leute

Für den Einsatz von V-Leuten sollen verbindlichere Richtlinien entwickeln werden, die u.a. Voraussetzungen für V-Leute und das „Führen“ der V-Personen beinhaltet.

5. Keine Telekommunikationsüberwachung als präventive Gefahrenabwehr

Die Überwachung der Telekommunikation ist ein tiefgreifender Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen. Daher ist diese Maßnahme nur nach den Vorgaben der Strafprozessordnung oder den gesetzlichen Regelungen zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes möglich. Die Telekommunikationsüberwachung als präventive Befugnis zur Gefahrenabwehr für die Polizei gibt es in NRW nicht und wird es auch weiterhin nicht geben. 

6. Quellen TKÜ

Durch die Digitalisierung haben sich technische Kommunikationsstrukturen verschoben. Wurde früher das Festnetztelefon genutzt, wird heutzutage mit IP-basierten Sprachdiensten wie Skype kommuniziert, die in der Regel verschlüsselt übertragen werden. Auch hier kann nach den Vorgaben der Strafprozessordnung durch richterliche Entscheidung Telekommunikationsüberwachung stattfinden, die so genannte Quellen-TKÜ. 

Aktuell gibt es keine Software zur Durchführung einer Quellen-TKÜ, die sowohl unseren, als auch den verfassungsgerichtlichen Anforderungen entspricht. Im Koalitionsvertrag haben wir daher jetzt klare Bedingungen festgeschrieben, die Voraussetzung für den Einsatz dieses Instrumentes durch den Verfassungsschutz nach Schaffung einer rechtlichen Grundlage, sind. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Einsatz erfolgen. Es ist unser grüner Erfolg damit auch in der Praxis einen Grundrechtsschutz geschaffen zu haben, damit es zu keiner Telekommunikationsüberwachung kommen kann, die durch die Hintertür zur online-Durchsuchung wird.

Das bedeutet:

Die eingesetzte Software muss zertifiziert sein. Zur Zertifizierung muss der Quelltext des Programms vorliegen und einsehbar sein. Damit werden kommerzielle Angebote eigentlich ausgeschlossen, da sich die Anbieter bisher immer geweigert haben, den Quelltext offenzulegen. Ohne diese Offenlegung macht eine Sicherheitsprüfung aber keinen Sinn. Wenn man sich den Kontrollraum eines Kraftwerks anschaut, kann man auch nicht zuverlässig über die Sicherheit urteilen, eine Einsicht in die Konstruktions- und Schaltpläne sind notwendig. So ist auch bei Software der Quelltext Voraussetzung, um die wirkliche Funktionalität zu erkennen und klar einschätzen zu können, ob heimliche Nachlademöglichkeiten enthalten sind oder auch auf andere Daten und Schnittstellen des Computers zugegriffen werden kann. Diese Zertifizierung muss für jeden einzelnen Einsatz erfolgen, also durch eine Einzelfallprüfung, damit die technische Umgebung, in der die Software eingesetzt wird, berücksichtigt werden kann. NRW wird sich dabei  für eine bundesweit einheitliche unabhängige Zertifizierung einsetzen. Zudem ist sichergestellt, dass die G10 Kommission über die Zulässigkeit und Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme entscheidet und in den Prüfprozess eingebunden ist. . So kann Rechtsstaatlichkeit im Verfahren und ein umfassender Grundrechtsschutz nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts  gewährleistet werden.

7. Keine Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in NRW haben weiter unterschiedliche Auffassungen bei der Frage der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten. Diese Vorratsdatenspeicherung ist für uns Grüne unverhältnismäßig und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Grundrechte von Menschen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Dadurch wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Daher haben wir keine gemeinsame zustimmende Haltung zu einer Vorratsdatenspeicherung oder Mindestspeicherdauer im Koalitionsvertrag vereinbart bzw. uns abhandeln lassen, unsere grüne Ablehnung bleibt.  Falls es zu einer Abstimmung im Bundesrat über ein entsprechendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kommt, werden wir in Absprache mit den anderen Grün-mitregierten Ländern eine Bewertung vornehmen. Sofern danach eine Einigung mit dem Koalitionspartner nicht erzielt werden kann, ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich das Land NRW bei der Abstimmung im Bundesrat enthält. Damit ist sichergestellt, dass ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt, keine Zustimmung aus NRW bekommt. enthalten.