Ökofonds

Der Ökofonds wurde 1980 von den Grünen ins Leben gerufen, um alternative Projekte mit sozialer, ethischer und ökologischer Zielsetzung zu unterstützen. Dabei soll die Unterstützung nach Möglichkeit eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellen und zur Vernetzung von politischen Initiativen beitragen. Mit Hilfe des Ökofonds konnten bislang zahlreiche Projekte im Bereich Grüner Politik realisiert werden. Die bereitgestellten Gelder stammen aus Spenden bündnisgrüner Abgeordneter, die dem Ökofonds durch die Landespartei jährlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Ökofonds NRW fördert Projekte, die sich an den politischen Grundsätzen von Bündnis 90/Die Grünen orientieren. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine und Gruppen, sowie Parteigliederungen von Bündnis 90/Die Grünen NRW oder Einzelmitglieder in Orten in denen kein Grüner Ortsverband existiert. Gefördert werden ausschließlich Öffentlichkeitsarbeit für Aktionen, Veranstaltungen und Ausstellungen, etc. Ausgeschlossen sind Unterhalt des laufenden Geschäftsbetriebes, die Bezuschussung von Gerichtsprozessen oder Gutachten, sowie Beteiligungen. Um aktuelle politische Entwicklungen zeitnah begleiten zu können, werden Förderschwerpunkte festgelegt, bei denen eine bevorzugte Antragsbehandlung erfolgt. Aktueller Schwerpunkt der Förderung ist der Themenbereich Klimaschutz.

Weitere Informationen, auch für AntragstellerInnen, können unserem Faltblatt "Der Ökofonds" (PDF, 355kb) entnommen werden. Diesen Flyer senden wir auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form zu. Weitere Auskünfte erteilt Jörg May.

Die Arbeit des Ökofonds kann auch mit einer Spende unterstützt werden. Diese kommt im Rahmen der Projektförderung Initiativen für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu Gute. Eine direkte Weiterleitung an eine ausgesuchte Initiative ist nicht möglich. Als Verwendungszweck bitte "Spende für den Ökofonds" vermerken.

ÖKOFONDS-Statut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW

Der ÖKOFONDS wurde 1980 von der Partei DIE GRÜNEN NRW ins Leben gerufen, um alternative Projekte mit sozialer, ethischer und ökologischer Zielsetzung zu unterstützen. Mithilfe des ÖKOFONDS konnten bislang zahlreiche Projekte im Bereich BÜNDNISGRÜNER Politik realisiert werden. Die bewilligten Gelder stammen aus Mandatsbeiträgen BÜNDNISGRÜNER Abgeordneter, die dem ÖKOFONDS durch den Landesverband jährlich zur Verfügung gestellt werden.

§ 1 Förderung der Öffentlichkeitsarbeit

(1) Der ÖKOFONDS fördert durch einmalige Zuschüsse Projekte, die sich an den politischen Grundsätzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN orientieren, in die Gesellschaft hinein wirken und ehrenamtliche Arbeit fördern (Hilfe zur Selbsthilfe). Der ÖKOFONDS fördert Projekte, die sich gegen die fortschreitende Zerstörung unserer Lebensgrundlagen richten und Ansätze zur Gestaltung einer sozialen und ökologischen Gesellschaft aufzeigen. 

(2) Antragsberechtigt sind ProjektträgerInnen (unabhängig von ihrer Rechtsform), Parteigliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW, sowie Einzelmitglieder in Orten, in denen kein BÜNDNISGRÜNER Ortsverband existiert.

(3) Es kann durch den ÖKOFONDS ausschließlich die Öffentlichkeitsarbeit für Aktionen und Veranstaltungen durch einen Zuschuss gefördert werden, die auch einen NRW-Bezug aufweisen. Dabei sollen auch andere Möglichkeiten der Finanzierung (z.B. Spendenaktionen) seitens des Projektträgers wahrgenommen werden. Auf die Unterstützung des ÖKOFONDS wird von den ProjektträgerInnen in geeigneter und mit dem ÖKOFONDS vereinbarter Form hingewiesen, z.B.: Abdruck des ÖKOFONDS-Logos.

(4) Voraussetzung ist ein rechtzeitig vor Beginn der Veröffentlichung gestellter, schriftlicher Antrag mit Selbstdarstellung des Projektträgers, Beschreibung des zu fördernden Projekts und einem detaillierten Finanzplan, der die Gesamtfinanzierung des Vorhabens, inklusive aller beantragten Gelder, sowie die beim ÖKOFONDS beantragten Fördermittel erhalten muss.

Geförderte ProjektträgerInnen unterschreiben eine Erklärung, dass sie im Falle des Eintretens der Schenkungssteuerpflicht, diese übernehmen.

§ 2 Der ÖKOFONDS-Vergaberat

(1) Über die Förderung von Projekten beschließt der ÖKOFONDS-Vergaberat. Er wird in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt, wobei im Falle der Nachwahl einzelner Mitglieder deren Amtszeit mit der Neuwahl endet. Er tagt in der Regel vierteljährlich und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und fasst seine Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit. Seine Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den geschäftsführenden Landesvorstand.

(2) Der ÖKOFONDS-Vergaberat besteht aus:

a) dem/der LandesschatzmeisterIn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW,

b) fünf Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW, die vom Landesparteirat gewählt werden.

(3) Die Sitzungen des Vergaberates sind öffentlich. Bei Bedarf kann durch Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

(4) Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen, das auf der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt wird, dies gilt auch für mögliche Entscheidungen im Umlaufverfahren.

(5) Der ÖKOFONDS-Vergaberat ist gegenüber der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) jährlich rechenschaftspflichtig. Er ist auf Verlangen den Organen der Partei jederzeit auskunftspflichtig.

Beschlossen auf der LDK in Hagen am 9.12.2012