Landesbank
Von der WestLB zur RestLB
Sorgsam, aber sehr schnell will die EU-Kommission jetzt das Konzept zur Zerschlagung der WestLB prüfen – vermutlich aber nicht mehr vor der Sommerpause passiert. Die Bundesregierung hatte den Umbauplan für die alte Landesbank in Nordrhein-Westfalen kurz nach der Landtagsdebatte zum Thema eingereicht. Dort war es hoch her gegangen - letztlich aber hatten SPD, GRÜNE und CDU doch eine gemeinsame Resolution verabschiedet, die das Signal nach Brüssel sendet: NRW steht hinter dem ausgehandelten WestLB-Plan. Mehr als eben diesen symbolischen Wert hat die verabschiedete Erklärung allerdings nicht.
Aus der WestLB mit heute 4.700 MitarbeiterInnen soll eine viel kleinere Sparkassen-Verbundbank werden. Viele Teile der WestLB sollen verkauft, die unverkäuflichen Teile abgewickelt werden bzw. in die sogenannte „RestLB“ gehen. Was genau geplant ist und die Antworten auf am häufigsten gestellte Fragen zur WestLB könnt ihr nachfolgend lesen.
Was ist die WestLB AG?
Die 1969 gegründete „Westdeutsche Landesbank“ wurde nach mehreren Veränderungen 2002 zwei Teile aufgespalten:
- die NRWBank, die zu fast 100% im Besitz des Landes ist und als Förderbank des Landes Förderprogramme abwickelt usw.
- die WestLB AG (Eigentümer: Sparkassen 50,1% und Land, teilweise direkt (18%) und teilweise über die NRW-Bank (31%), die als Geschäftsbank und Zentralbank der Sparkassen aktiv ist.
Warum kann die WestLB nicht in der bisherigen Form weitergeführt werden?
Um die Folgen der internationalen Finanzkrise abzufedern, wurden so genannte „faule“ oder „toxische“ Papiere aus dem Besitz der WestLB in eine so genannte „Bad Bank“, die EAA (Erste Abwicklungsanstalt) übertragen. Die EU bewertete dies jedoch als unzulässige staatliche Beihilfe und ordnete daher empfindliche Auflagen an: entweder Verkauf oder Halbierung der Bilanz. Das soll der Restrukturierungsplan aufgreifen.
Was soll mit der WestLB geschehen?
Die WestLB AG soll in drei Bereiche aufgeteilt werden:
Zunächst wird eine Verbundbank ausgegliedert. Sie geht in den alleinigen Besitz der Sparkassenverbände über. Als Gegenleistung hierfür übertragen die Sparkassen und die Landschaftsverbände ihre Anteile an der WestLB auf das Land NRW. Aufgabe der Verbundbank soll die Übernahme überörtlicher Leistungen für die Sparkasse seien.
Die EAA (Erste Abwicklungsanstalt) übernimmt alle Papiere der WestLB, die nicht verkauft werden können. Sie wurde bereits im Dezember 2009 als Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesanstalt für Finanzmarkstabilisierung gegründet. Im Rahmen des nun durch den Landtag unterstützen Restrukturierungsplans sollen der EAA weitere Papiere der WestLB zur Abwicklung übertragen werden. Es wurden der EAA bereits Papiere übertragen, die durchaus werthaltig sind, um das Volumen der WestLB zu verringern.
Eine SPM-Bank (Service- und Portfoliomanagement) soll das Kerngeschäft der ehemaligen WestLB übernehmen. Sie ist die Nachfolgerin der alten WestLB. Dabei ist das Ziel, dass möglichst viele Teile des bisherigen Investmentbankings veräußert werden, wie z. B. das Auslandsgeschäft. Nur diejenigen Anteile, die nicht verkauft werden können, gehen an die EAA über.
Wer trägt welche Kosten?
Die Verbundbank wird im alleinigen Besitz der Sparkassenverbände gegründet. Als Gegenleistung hierfür übertragen die Sparkassen und die Landschaftsverbände unentgeltlich ihre Anteile an der WestLB auf das Land NRW.
Für das Service- und Portfoliomanagement übernimmt das Land NRW die alleinige Verantwortung. Zur Deckung von Verlusten wird eine Abschirmung errichtet, welche aus 1 Mrd. Euro Eigenkapital der WestLB, 0,2 Mrd. Euro stiller Einlage des Landes und bis zu 2 Mrd. Euro stiller Einlage aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds besteht.
Welche Kosten entstehen insgesamt für das Land?
Für die toxischen Papiere bei der EAA hat das Land bereits unter schwarz-gelb eine Garantiehaftung von 3,8 Mrd. Euro übernommen. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere in einem Volumen von 23 Mrd. Euro , welche derzeit durch ein Sondervermögen teilweise gedeckt sind. Allerdings sind 2,8 Mrd. Euro noch an Haushaltsgeldern des Landes einzuzahlen. Zur Gewährleistung der SPM-Bank wird das Land 1 Mrd. Euro im Haushalt darstellen müssen. Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar.
Welche Kosten entstehen für die Sparkassen (und damit für die Kommunen)?
Da Sparkassen öffentlich-rechtliche Banken sind und sich im Besitz der Kommunen befinden, können die Lasten aus der Restrukturierung der West-LB mittelfristig auch die kommunalen Haushalte belasten. Weil die SPM-Bank in die alleinige Eigentümerverantwortung des Landes übergeht, müssen die Sparkassen für diese keine weitere Kosten übernehmen, aber sie müssen ihr Stammkapital von einer halben Mrd. Euro in der SPM-Bank belassen. Die Papiere werden nur im Einvernehmen auf die SPM-Bank übertragen.
Im Gegenzug dafür müssen die Sparkassen die Bereitstellung der Verbundbank leisten. Hierfür werden sie 1 Mrd. Euro ausgeben. In Summe besteht die Last aus der Vereinbarung daher aus 1,5 Mrd. Euro. Was das für den einzelnen kommunalen Haushalt bedeutet, muss vor Ort berechnet werden.
Welche Alternativen hätte es gegeben? Warum sind diese gescheitert?
Die in der letzten Wahlperiode diskutierte Fusion der WestLB mit anderen Landesbanken ist u. a. an den Eitelkeiten der Unions-Ministerpräsidenten gescheitert. Sowohl der Ex-Ministerpräsident Rüttgers als auch die anderen Ministerpräsidenten waren nicht bereit ihr persönliches Ansehen hinter die Belange des Finanzmarkstandortes Deutschland anzustellen.
Ein Gesamtverkauf der WestLB scheiterte daran, dass keine hinreichenden Kaufangebote vorlagen.
Die Einleitung eines Verfahrens nach dem Restrukturierungsgesetz ist nicht zu verantworten. Erstens würde sie den Finanzmarkt erheblich destabilisieren und zweitens würde sie auch zu massiven Verlusten bei den Sparkassen führen. Vor allem aber würde der Landeshaushalt mit schätzungsweise bis zu 40 Mrd. Euro belastet. Das Budget fast eines ganzen Jahres wäre somit verbraucht. Ähnliche Kosten könnten auf die Sparkassen zukommen.
Was würde passieren, wenn der Landtag die ausgehandelte Lösung nicht mitträgt?
Nachdem der Landtag seine grundsätzliche Zustimmung zum Restrukturierungsplan abgegeben hat, werden nun Gesetze folgen, mit denen der Plan realisiert wird. Diese werden auch relevant für den Haushalt sein. Es wird sich zeigen, ob insbesondere die CDU willens und in Lage ist, ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht zu werden, oder ob sie auf kurzfristige Abstimmungen schielt. Wie beschrieben wären die Folgen einer Insolvenz nicht zu vertreten. Daher müssen wir für breite Mehrheiten sorgen. Die Zukunft des Landes darf nicht am seidenen Faden parteitaktischer Spielchen hängen.
Wie viele Beschäftigte sind betroffen?
Von dem Maßnahmenplan zur Restrukturierung sind insgesamt 4.400 MitarbeiterInnen betroffen, die über zum Teil sehr unterschiedliche Arbeitsverträge verfügen. Im Ausland sind rund 1.500 Menschen betroffen - gerade diese sind jedoch in der Regel besonders flexibel und dürften wahrscheinlich sehr schnell neue Betätigungsfelder finden; es wird sogar teilweise befürchtet, dass die Besten MitarbeiterInnen (und mit ihnen ihr Know How) die WestLB zu früh verlassen könnten, so dass dies die Veräußerung der Geschäftsteile erschweren könnte.
Für die Verbundbank werden etwa 400 Beschäftigte benötigt. Für die Arbeiten der EAA etwa 700. Allerdings wird der Aufwand hier sukzessive zurückgehen.
Wir sind uns der persönlichen Härten und unserer sozialen Verantwortung sehr bewusst. Gleichzeitig müssen wir die Interessen des Landes zuerst berücksichtigen. Wir stehen in engen Gesprächen mit dem Personalrat der WestLB und sind bemüht eine soziale Lösung für die Betroffenen zu finden.
Wie geht es weiter?
Es war wichtig, am letzten Donnerstag ein positives Signal nach Brüssel zu senden. Jetzt wird es darum gehen, die Eckpunkte mit Leben zu füllen. Schon im Herbst könnten weitere Entscheidungen anstehen; auch hierfür ist eine klare Rückendeckung erforderlich.




