Pressemitteilung

Ladenöffnung am Sonntag

Urteil ist schallende Ohrfeige für NRW Landesregierung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein deutliches Signal. Es stellt den Sonntag als Ruhetag für Beschäftigte, aber auch Konsumentinnen und Konsumenten unter einen besonderen Schutz

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein deutliches Signal. Es stellt den Sonntag als Ruhetag für Beschäftigte, aber auch Konsumentinnen und Konsumenten unter einen besonderen Schutz",

erklärt die Vorsitzende der NRW-Grünen, Daniela Schneckenburger, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig sind.

"Das ist ein gutes Signal, weil es der schrankenlosen Ausweitung von Konsum und Handel in die Sonntagsruhe einen Riegel vorschiebt. Die Lobhudeleien von Stahl und Papke für das Urteil sind scheinheilig: Schließlich war es die "Privat-vor-Staat"-Regierung von Rüttgers, die den Sonntagsschutz massiv aufgeweicht und damit zu Recht den Protest von Gewerkschaften und Kirchen erzeugt hat. Tatsache ist: Das Urteil stellt eine schallende Ohrfeige für die Regierung dar, das Ladenöffnungsgesetz in NRW muss jetzt wieder auf den Prüfstand."

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