Bildung

LPR - Beschluss

Studienkonten

Ein gebührenfreies Erststudium mit der Öffnung der Hochschulen für lebenslanges Lernen verbinden

Beschluss des Landesparteirates

 

Das Interesse der jungen und zunehmend auch der älteren Generationen an einem Erst-, Zweit- oder Weiterbildungsstudium an den Hochschulen ist ge-stiegen und wird weiter steigen. Gesellschaft und Wirtschaft benötigen künftig nicht weniger, sondern mehr hochqualifiziert ausgebildete und gebildete Menschen.

 

 

 

Im Zuge dieser Entwicklung zum lebensbegleitenden Lernen werden die Grenzen zwischen der Erstausbildung und dem zunehmend gebührenpflichti-gen Weiterbildungsbereich stärker fließend. Es ist daher notwendig, beide Bereiche und die damit verbundenen Finanzierungsfragen in einer Gesamt-sicht - nicht nur beschränkt auf den Bereich des Hochschulwesens - zu ver-binden. Mit der Einführung von Studienkonten wird eine solche Verbindung zwischen dem Angebot eines gebührenfreien Erststudiums und Weiterbil-dungsangeboten möglich.

 

 

 

Nordrhein-Westfalen führt jetzt schrittweise zwischen 2004 und 2007 als ers-tes Bundesland Studienkonten ein. Hier gibt es die dichteste Hochschulland-schaft Deutschlands mit rund einem Viertel der Studierenden in Deutschland. Diese Reform in NRW hat deshalb auch hohe bundespolitische Bedeutung.

 

Kernpunkt der Reform ist es, den Studierenden ein Studienbudget zur Verfü-gung zu stellen, das den Anspruch auf ein Lehrangebot eines Regelstudiums um 25 % überschreitet. Dieses Angebot kann innerhalb der doppelten Regel-studienzeit von den Studierenden individuell und ihrer Lebensbiografie ent-sprechend verwendet werden. Verbleibende, nicht verwertete Ansprüche aus dem Budget können entsprechend dem Gedanken des lebensbegleitenden Lernens uneingeschränkt für Weiterbildungsmaßnahmen und/oder Zweitstu-dien genutzt werden. Wir sehen in diesem Konzept die politische Alternative zur Aufgabe des gebührenfreien Erststudiums, durch welches Gebührenmo-dell auch immer.

 

 

 

Die Konten beinhalten im Gegensatz zu Studiengebühren für sog. "Langzeit-studierende" keine Beschränkung auf eine bestimmte Semesterzahl, sondern stellen eine Berechtigung für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Kontin-gentes an Semesterwochenstunden bzw. Veranstaltungen dar. Dies ermög-licht den Studierenden eine flexiblere Gestaltung des Studiums bis hin zu ei-nem Teilzeitstudium.

 

 

 

Konten sichern das gebührenfreie Erststudium für jeden Studierenden ab. Studienkonten stärken die Nachfrageposition der Studierenden gegenüber den Hochschulen, was sich qualitätssichernd auf deren Profil bzw. Angebot auswirkt.

 

Staatliche Finanzierungsleistungen sollen so nicht mehr ausschließlich direkt an die Hochschulen gezahlt werden, sondern in Form von Konten im Sinne eines Bildungsguthabens an die Studierenden, die sie bei den jeweiligen Hochschulen einlösen, wenn sie dort Veranstaltungen etc. besucht haben. Die Hochschule bzw. der einzelne Fachbereich erhalten so einen Teil ihrer finanziellen Zuwendungen in Abhängigkeit von den unterrichtenden Studierenden. 

 

Studienkonten erhöhen die Flexibilität der Studierenden im Studium und be-rücksichtigen die unterschiedlichen Lebensentwürfe von Studierenden. Es werden schließlich Anreize für ein zügiges Studium gesetzt, um das Studien-konto auch für die Weiterbildung zu nutzen.

 

 

 

Durch den Übergang zu einer stärkeren Nachfrageorientierung bei der Hoch-schulfinanzierung erhoffen wir uns eine Qualitätsverbesserung des Studiums. Wir sind allerdings nicht so naiv zu glauben, der Markt allein könne die Prob-leme an den Hochschulen richten. Studienkonten werden nur dann zu einem wirklichen Element der Nachfragesteuerung, wenn die Nachfragenden über genügend Information verfügen, um ihre Marktmacht auch einzusetzen. Denn erst durch transparente Qualitätsstandards und eine gute Beratung können Studieninteressierte wirklich kompetent über die Wahl des Studienganges oder der Hochschule entscheiden. Hierzu müssen Beratungszentren sowohl an den Hochschulen, aber auch schon in räumlicher Nähe zu den Schulen eingerichtet werden. Dies gilt besonders für Kinder aus bildungsfernen Schichten. Sie können nicht auf das soziokulturelle Kapital ihrer Eltern zu-rückgreifen, sondern müssen die Studienplatzwahl selbst entscheiden. Hier kann die Verantwortung nicht allein auf die Studierenden übertragen werden. Bildungsberatung muss deshalb aktiv auf die Menschen zugehen.

 

 --umbruch--

 

Einheitliche Studienbedingungen schaffen

 

Studiengebühren verschärfen die unsoziale Auslese beim Zugang zu den Hochschulen. Ungeachtet aller erweiterten Bildungschancen durch die Bil-dungsexpansion der 1970er Jahre sind die tradierten sozialen Auswahlme-chanismen bis heute bestehen geblieben und haben sich in den letzten Jah-ren sogar verschärft (s. PISA). Mehr denn je hängt die Aufnahme eines Stu-diums vom sozialen Umfeld ab. So müssen sich zwei Drittel der Studierenden ihr Studium durch eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten finanzieren, da sie nicht ausreichend von ihren Eltern unterstützt werden bzw. zu wenig oder gar nicht BAföG erhalten. Zwar erhalten Studierende aus einkommensschwäche-ren Familien i.d.R. Förderungsleistungen nach dem BAföG, jedoch bricht die Förderung angesichts der unrealistischen Regelstudienzeiten meist vor dem Studienende ab, so dass häufig in die Abschlussphase eine komplette Selbst-finanzierung durch Erwerbstätigkeit notwendig wird.

 

Deshalb müssen die Studienbedingungen und vor allem aber auch die Stu-dienfinanzierung so gestaltet sein, dass ein Studium individuell flexibel, aber in angemessener Zeit absolviert werden kann. Dazu kann die Einführung von Studienkonten einen zentralen Beitrag leisten.

 

Elternunabhängige Studienfinanzierung fördern

 

Bei der Durchsetzung des individuellen Bildungsanspruchs und bei der ge-rechten Verteilung von Vorteilen und Lasten sowohl zwischen den Gruppen und Schichten einer Gesellschaft wie auch zwischen den Generationen spielt die Gestaltung der Ausbildungsfinanzierung eine entscheidende Rolle. Auch wenn die rot-grüne Bundesregierung die Mittel für die Ausbildungsfinanzie-rung (BAföG) deutlich erhöht und damit einen ersten Schritt gegen die De-montage dieses Förderinstruments durch die Vorgängerregierungen unter-nommen hat, bleibt der jetzt erreichte Stand immer noch unbefriedigend. Denn nach wie vor werden Bildungschancen in Deutschland indirekt der sozi-alen, geschlechtlichen oder regionalen Herkunft entsprechend ungleich ver-teilt.

 

Wir halten an dem Ziel einer grundsätzlichen Reform der Ausbildungsförde-rung fest und treten für eine sozial gerechte, elternunabhängige Finanzierung des Lebensunterhalts von lernenden Erwachsenen ein. Wer nach dem Ab-schluss seiner Ausbildung ein entsprechendes Einkommen erhält, soll im Rahmen eines fairen Lastenausgleichs zur Refinanzierung seiner Förderung beitragen.

--umbruch--

 

Hochschulfinanzierung nachhaltig verbessern und sicherstellen

 

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für konsistentes, zukunftsweisendes Sys-tem der Bildungsfinanzierung ein, welches Ungereimtheiten und Ungerechtig-keiten der aktuellen Finanzierungsmodalitäten insbesondere zwischen Studi-um und beruflicher Bildung, aber auch Weiterbildung beseitigt. Dabei müssen die verschiedenen Systeme, wie Steuerrecht, Unterhaltsrecht, Familienförde-rung und Bildungsfinanzierung weiter entwickelt und besser aufeinander ab-gestimmt werden.

 

Für uns ist die gesellschaftspolitische Aufgabe, bei der Finanzierung der Hochschulen die Kompatibilität bildungs-, sozial- und finanzpolitischer Ziele herzustellen, mittels der Einführung von Studiengebühren nicht lösbar. Viel-mehr wollen wir eine bessere Ressourcensteuerung im Hochschulwesen er-reichen und zu diesem Zweck Anreize schaffen, ein inhaltlich breit angelegtes und gleichzeitig strukturiertes Studium zu ermöglichen, durch das unnötige Studienzeitverlängerungen verringert werden sollen.

 

Mit der Einführung von Globalhaushalten, d.h. die Zuweisung der Finanzmittel als Gesamtbetrag, werden eine bessere und gerechtere Nutzung der vorhan-denen Ressourcen in den Hochschulen möglich. Die Finanzzuweisung an die Hochschulen soll die Grundausstattung gewährleisten und darüber hinaus nach transparenten Kriterien geschehen, die gemeinsam von Staat und Hochschule anhand von Ziel- und Leistungsvereinbarungen ausgehandelt werden. Die Kriterien beinhalten eine Kombination von quantitativen Größen wie z.B. Studierendenzahlen als auch qualitativen Aspekten wie z.B. die Um-setzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Hochschulen oder Qualität der Lehre.

 

Hierfür wollen Bündnis 90/Die Grünen den Hochschulen den notwendigen Freiraum gewähren und vor allem den Gestaltungsspielraum der Studieren-den und WissenschaftlerInnen stärken. Für uns sind Autonomie, Profilbildung und Experimentierfreude die Wesenszüge für die Hochschulen in der Wis-sensgesellschaft.

 

Doch Autonomie darf kein Selbstzweck sein, sondern soll die Hochschulen befähigen, ihre gesellschaftlichen Aufgaben mit neuen Steuerungsmodellen zwischen Staat, Hochschulen und Gesellschaft optimal wahrzunehmen. Da-bei muss die Rücknahme staatlichen Einflusses in den Hochschulen einher-gehen mit einer Stärkung der innerhochschulischen Demokratie. Dazu zählen vor allem demokratische und transparente Organisations- und Entschei-dungsstrukturen innerhalb der Hochschulen und eine qualifizierte Rechen-schaftslegung und Transparenz gegenüber Staat und Gesellschaft.

 

Die Entscheidung über die zukünftige Studienfinanzierung in den Ländern fällt 2004

 

Die Frage, wie Hochschulen und Studium in Zukunft finanziert werden sollen und welchen Beitrag die Studierenden dabei ggf. leisten sollen, wird in letzter Zeit immer intensiver jenseits der Fachwelt in der Gesellschaft diskutiert. Da-bei spielt insbesondere die Knappheit der öffentlichen Mittel in Bund und Ländern zunehmend eine Rolle. So wird in mehreren Bundesländern die Ein-führung allgemeiner Studiengebühren gleichzeitig mit Kürzungen der öffentli-chen Mittel für die Hochschulen debattiert. 

 

 

Eine entscheidende politische Wegmarke für die weitere Entwicklung wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Aufhebung der Ge-bührenfreiheit des Erststudiums sein, die ja von der rot-grünen Bundesregie-rung im Hochschulrahmengesetz festgeschrieben wurde. Diese Entscheidung wird für den Frühsommer 2004 erwartet. Für den Fall, dass das Bundesver-fassungsgericht dieses generelle bundesweite Studiengebührenverbot aufhe-ben oder zumindest relativieren sollte, haben von CDU und CSU regierte Bundesländer bereits die Einführung allgemeiner Studiengebühren in der ei-nen oder anderen Form angekündigt. Die offensive Auseinandersetzung mit den Befürwortern von Gebühren für ein Erststudium, die sich zunehmend in allen Parteien zu Wort melden, ist deshalb ein gesellschaftliches Gebot der Stunde. Bündnis 90 / Die Grünen NRW bekräftigen ihre Ablehnung solcher Gebührenmodelle.

 

 

 

Politisch ist es vor diesem Hintergrund notwendig, auch bundesweit ein grü-nes Modell zur Hochschulfinanzierung vorzulegen, das die Gebührenfreiheit des Erststudiums sicherstellt und zusätzlich positive Ansätze für Reformen zu bietet.

 

Die Studienkonten, die in NRW jetzt schrittweise eingeführt werden, sind in ihrer zweiten Ausbaustufe ab 2007 ein Modell, das diese Kriterien erfüllt. Da es an die Leistungspunktsysteme des modularisierten Studiums anschließt, ist es auch nur mit geringem Mehraufwand verbunden. Es wird ab 2007 be-reits für etwa ein Viertel aller deutschen Studierenden gelten. Da bereits um-fangreiche Erfahrungen bei der gesetzgeberischen und verwaltungstechni-schen Umsetzung vorliegen, wäre eine Orientierung an diesem Modell für andere Bundesländer auch wesentlich einfacher, als die Entwicklung eines anderen Systems.

 

 

 

Wir sehen in diesem Konzept die politische Alternative zur Aufgabe des gebührenfreien Erststudiums, durch welches Gebührenmodell auch immer.

 

Der LPR fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion auf, sich hier-für intensiv weiter auf Landes- und Bundesebene einzusetzen und einen ent-sprechenden Antrag auf dem nächsten Länderrat von Bündnis 90 / Die Grü-nen vorzulegen.

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