LDK - Beschluss
Regierungen in Berlin und Düsseldorf versagen kläglich: Für eine starke BürgerInnenbewegung für den Klimaschutz
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz
Energie- und Klimapolitik der Landesregierung: Völlig substanzlos
Im Februar 2007 hat die Landesregierung vier sog. "Energiekonzepte" vorgelegt, die die energiepolitische Handlungsgrundlage der Landesregierung in dieser Legislaturperiode sein sollen. Diese Papiere sind ein inhaltlicher Offenbarungseid. Es findet sich darin außer einigen allgemeinen prosaischen Zustandsbeschreibungen und den Aufzählungen der Beratungsaktivitäten kaum etwas, das Schlüsse darüber zuließe, wie die Landesregierung die Ziele der EU und der Bundesregierung in Sachen Energie- und Klimaschutzpolitik in NRW umzusetzen gedenkt. Faktisch dokumentiert dieses Papier, dass diese Bereiche der Energiepolitik in NRW, dem größten Bundesland und selbst ernannten Energieland Nr. 1, in den nächsten Jahren gestaltend nicht stattfinden werden.
CDU/FDP in NRW: Beständiges Leugnen des Klimawandels
Diese fachliche Inkompetenz hat ihre Wurzeln auch in einem grundsätzlichen Desinteresse der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU und FDP am Klimaschutz. Noch vor wenigen Monaten teilte die Energieministerin, dass sie eine eigenständige Klimaschutzpolitik des Landes nicht für erforderlich halte. Erst der öffentliche Druck zwang die Landesregierung sich in der Öffentlichkeit verbal mit dem Klimaschutz auseinanderzusetzen. Konkret für den Klimaschutz geschehen ist in NRW seitdem nichts. Das verwundert auch nicht, denn maßgebliche Akteure der Koalition halten den vom Menschen verursachten Klimawandel nach wie vor für ein Hirngespinst.
Der Beschluss des vorletzten CDU-Parteitags in NRW beschreibt den Klimawandel im Konjunktiv und beim letzten Parteitag im Mai kam das Thema erst gar vor. Da passt es, dass der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU im Landtag, Christian Weißbrich, den Weltklimarat IPCC als "Glaubenskongregation" abqualifiziert und menschliche Ursachen des Klimawandels auf der Erde mit dem Hinweis bezweifelt, dass die Temperaturen auf dem Mars noch stärker gestiegen seien. Sein Kollege Holger Ellerbrock von der NRW-FDP möchte dem natürlich nicht nachstehen und schwafelt davon, dass es im Mittelalter Weinbau in Mecklenburg-Vorpommern gegeben habe, und es im Übrigen kein "Menschenrecht auf ein gleich bleibendes Klima" gebe.
Diese Äußerungen machen deutlich, welchen Stellenwert Klimaschutzpolitik innerhalb der Landesregierung tatsächlich genießt.
--umbruch--
"Privat vor Staat" contra Klimaschutz
Der Staat muss klare Rahmendingungen setzen, damit Klimaschutzziele erreicht werden können. Eine Ideologie des "Privat vor Staat", so wie die Landesregierung sie vertritt und deren oberste Priorität die Einschränkung staatlicher Steuerungsmöglichkeiten im Wirtschaftsleben ist, ist für eine ambitionierten Energie- und Klimapolitik ungeeignet.
So wird die von der Landesregierung geplante Änderung des § 107 der Gemeindeordnung vor allem den großen Stromkonzernen nutzen, denen so die lästige Konkurrenz kommunaler Stadtwerke von Hals geschafft wird. Hier trägt die Ideologie "Privat vor Staat" ganz konkret dazu bei, dass klimafeindliche Großstrukturen gestärkt werden.
Einmischen jetzt - Klimaschutz muss BürgerInnenbewegung werden!
Die Reden sind längst gehalten, die konkreten Maßnahmenvorschläge liegen auf dem Tisch - jetzt muss gehandelt werden!
Doch auch von Großen Koalition in Berlin ist in Sachen Klimaschutz nicht viel zu erwarten: Während Umweltminister Gabriel teils ambitionierte Ziele verkündet, blockiert Kabinettskollege Glos sämtliche konkreten Umsetzungsmaßnahmen. In Berlin wird weiter viel über Klimaschutz geredet, aber nicht gehandelt werden. Auch beim G8-Gipfel in Heiligendamm ist die Bundesregierung an ihren eigenen Maßstäben gescheitert und letztlich eingeknickt. Wir brauchen verbindliche und kontrollierbare Zwischenziele bis 2020, bloße Versprechungen bis 2050 sind wertlos. Die angebliche Fortsetzung des UN-Klimaprozesses ist kein großer Erfolg, sondern lediglich Schadensbegrenzung.
Damit der Klimaschutz nicht im CDU-SPD-FDP Bermudadreieck aus Desinteresse, Inkompetenz und Blockade untergeht, braucht es eine breite Bürgerbewegung für den Klimaschutz. Der Zusammenschluss von bundesweit 40 unterschiedlichen Organisationen und Gruppen war ein ermutigendes Signal dafür, dass die Gesellschaft diese Menschheitsaufgabe nicht den Regierungen alleine überlassen will. Wir begrüßen, dass sich auch in NRW ein Klimabündnis aus Verbänden und Kirchen in Gründung befindet. Jede/r kann durch praktisches Handeln und Engagement in Vereinen und Initiativen eigene Beiträge zum Klimaschutz leisten. Wir brauchen vielfältige Aktivitäten vor Ort, denn jede Kommune muss ihren Teil zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Gerade die Möglichkeit der Kommunalpolitik sind groß: Ob in der Verkehrspolitik, der Bebauungsplanung, der Wärmeversorgung, der Gebäudesanierung oder beim kommunalen Energiemanagement - Städte und Gemeinden müssen eine wichtige Rolle zur Erreichung der Klimaschutzziele spielen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind Teil einer Bürgerbewegung für den Klimaschutz.
--umbruch--
Das Ausmaß des Klimawandels kann begrenzt werden
Die drei in den letzten Monaten veröffentlichen Berichte des Weltklimarates IPCC bestätigen: Der Klimawandel, verursacht durch den Ausstoß von Treibhausgasen, allen voran CO2, ist nicht mehr zu verhindern. Aber - und das ist positive Botschaft der Klimawissenschaft - das Ausmaß des Klimawandels kann von der Menschheit noch beeinflusst werden. Konkret geht es darum, die weltweite Erhöhung der Durchschnitttemperatur auf zwei Grad bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Andernfalls drohen Prozesse überhand zu nehmen, die zu unbeherrschbaren Klimafolgen führen.
Doch dafür bleibt der Staatengemeinschaft noch ein Zeitfenster von wenigen Jahren. Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen, die in der Vergangenheit immer weiter angestiegen sind, wieder sinken. Andernfalls drohen - so der Bericht des britischen Ökonomen und ehemaligen Weltbankpräsidenten, Sir Nicolas Stern, wirtschaftliche Schäden, deren Ausmaß die Folgen der beiden Weltkriege und der Weltwirtschaftkrise im 20. Jahrhundert übersteigen werden. Die volkswirtschaftlichen Kosten zum Erreichen der Klimaschutzziele belaufen sich - den Ökonomen zufolge - dagegen auf 1 Prozent oder weniger des weltweiten Bruttoinlandsprodukts.
Die bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch die weltweite Temperaturerhöhung von z. Zt. rund + 0,7 °C eingetretenen Folgen, die zu erwartende Erhöhung auf + 2 °C und die möglichen Szenarien darüber hinaus erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels. Die Anpassung an die bereits eingetretenen und die absehbaren zukünftigen Klimaänderungen muss daher für vielfältige Lebensbereiche - z.B. Gesundheit, Städtebau, Land- und Forstwirtschaft, Wasser- und Energiewirtschaft, Verkehr, Tourismus, Naturschutz - umfassend betrachtet und hieraus resultierende Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen dass die klimatischen Veränderungen und damit verbundenen Auswirkungen regional unterschiedlich ausfallen. Eine frühzeitige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen würde auch hier die volkswirtschaftlichen Kosten gegenüber einem späteren Handeln verringern.
Klimaschutz ist eine Frage globaler Gerechtigkeit
Um das Weltklima dauerhaft zu stabilisieren, müssen die weltweiten Emissionen von Treibhausgasen langfristig um 80% gegenüber dem heutigen Niveau reduziert werden. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung heißt das, jeder Mensch darf pro Jahr nicht mehr als 1 Tonne CO2 produzieren.
Damit wird der Klimaschutz auch zu einer Frage der globalen Gerechtigkeit, denn heute sind die CO2-Emissionen extrem unterschiedlich verteilt: Während ein/e US-Amerikaner/in pro Jahr statistisch etwa 20 Tonnen CO2 emittiert, sind es in Deutschland und Japan etwa 10, in China etwa 3 und in Indien gerade einmal gut 1 Tonne CO2 pro Mensch und Jahr. Klaus Töpfer stellt völlig zur Recht die Frage: "Welches Recht hat ein US-Amerikaner oder ein Europäer, mehr CO2 zu emittieren, als ein Chinese oder ein Inder?" Solange nicht die Industrienationen mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Emissionen deutlich senken, besteht für Entwicklungs- und Schwellenländer kein Anlass, eigene Klimaschutzbemühungen durchzuführen. Nur wenn die Frage der globalen Gerechtigkeit beim Klimaschutz offen thematisiert wird und daraus konsequentes Handeln abgeleitet wird, besteht eine realistische Chance alle (!) relevanten, jetzigen und zukünftigen "Klima-Beeinflusser" zu einer konsequenten Klimaschutzpolitik zu bewegen. Dabei ist insbesonde
re zu berücksichtigen, dass die Erhöhung der CO2-Konzentration zum überwiegenden Teil von lediglich 15 % der Weltbevölkerung stammt. Diese Verursacher müssen aus ihrer historischen Verantwortung heraus beim Klimaschutz vorangehen und darüber hinaus die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel der besonders betroffenen Bevölkerungen (z. Zt. Südostasien, große Teile Afrikas und einige Inselstaaten), die nur unwesentlich zum Klimawandel beigetragen haben, unterstützen und mittragen.
--umbruch--
Klimaschutzziel für Deutschland: 40% bis 2020
Will Deutschland vor diesem globalen Hintergrund Motor und Vorreiter bei internationalen Klimaschutzbemühungen sein, müssen unsere Treibhausgasemissionen hierzulande bis 2020 um 40% gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden.
Zentrales Handlungsfeld ist dabei die Stromproduktion, die in Deutschland für 43% (in NRW sogar für 57%) aller Emissionen verantwortlich ist. Die teilweise Überalterung des Kraftwerksparks wollen wir GRÜNE konsequent nutzen, um die Strukturen der Stromproduktion und des -verbrauchs hin zu mehr Effizienz und damit auch für den Klimaschutz umzubauen.
Darüber hinaus müssen neben CO2 auch die Vermeidung der Freisetzung weiterer klimarelevanter Spurengase, die zu einem Drittel am zusätzlichen Treibhauseffekt beteiligt sind, in die Klimaschutzbemühungen Deutschlands einbezogen werden. Hierbei sind insbesondere Methan (aus Viehwirtschaft, Deponien) und Lachgas (aus Verbrennungsprozessen, Deponien und Landwirtschaft) zu nennen, die mit einem Anteil von ca. 20 % bzw. 6 % zum zusätzlichen Treibhauseffekt beitragen. Weiterhin ist dem Schutz der natürlichen Senken für CO2 - wie Wälder, Feuchtgebiete und Böden - besonders Rechnung zu tragen.
Einsparung, Erneuerbare und KWK machen neue Kohlekraftwerke überflüssig
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen, dass bis zum Jahr 2020 auch für den Stromsektor die Vorgaben der Europäischen Union - Senkung des Energieverbrauchs um 20% - umgesetzt werden. Der so reduzierte Strombedarf soll zu je 30 % aus Kraft-Wärme-Kopplung - KWK (Anteil heute etwa 10%) und Erneuerbaren Energien (Anteil heute etwa 12 %) kommen. Diese Ziele sind ambitioniert, aber durchaus erreichbar, wenn mit der Schaffung der notwendigen Instrumente und der Umsetzung konkreter Maßnahmen jetzt begonnen wird.
Eine derartige Umgestaltung der Stromversorgung in Deutschland bis 2020 bedeutet vor allem aber auch, dass keine neuen Kohlekraftwerke mehr errichtet werden dürfen. So wird im Jahr 2020 noch mindestens die Hälfte aller Kohlekraftwerke in Betrieb sein. Die Außerbetriebnahme älterer Kohlekraftwerke und der Atomausstieg können durch Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und moderne GuD-Gaskraftwerke, die zum Großteil heute schon im Bau sind, kompensiert werden.
--umbruch--
Großindustrielle Strukturen verhindern Klimaschutz
Die Umsetzung vieler der genannten Maßnahmen wäre auch ohne die Notwendigkeit des Klimaschutzes z. B. aus Gründen der Ressourcenschonung unumgänglich. Sie scheitern aber an industriellen Strukturen in Deutschland. Besonders deutlich wird dies im Energiesektor, wo vier Oligopolisten ihre Macht über Netze und Produktionskapazitäten missbrauchen, um ineffiziente und klimafeindliche Strukturen in Form von Großkraftwerken auf Dauer fortzuschreiben.
Ähnlich die deutsche Automobilindustrie, die ihre freiwillige Selbstverpflichtung nicht eingehalten und die Entwicklung verbrauchsärmer Autos systematisch blockiert hat und nun ihren politischen Einfluss missbraucht, um ambitionierte und verbindliche CO2-Obergrenzen für Autos zu verhindern.
Emissionshandel darf kein Förderinstrument für Kohlekraftwerke sein
Die EU-Kommission hat gegenüber der Bundesregierung durchgesetzt, dass wenigstens einige der Sonderprivilegien der besonders klimaschädlichen Braunkohle in Deutschland verschwinden müssen.
Wie die Ausgestaltung des Emissionshandels die Wirtschaftlichkeit von Kraftwerkesplanungen beeinflusst, zeigt das Beispiel EnBW: Kurze Zeit nach der Einigung zwischen Kommission und Bundesregierung zog der Konzern seine Beteiligung am geplanten Braunkohlekraftwerke in Profen (Sachsen-Anhalt) zurück. Trotzdem sollen aber gerade neue Braunkohlenkraftwerke auch weiterhin besondere Privilegien im Rahmen des Emissionshandels erhalten.
Nicht beseitigt sind aber die Privilegien der Kohle- gegenüber Gaskraftwerken.
Deshalb fordern GRÜNE:
Die geplante Bevorzugung von neuen Kohlekraftwerken muss korrigiert werden. Sie dürfen nicht doppelt so viele Emissionsrechte bekommen wie moderne Gaskraftwerke. Vielmehr müssen Kohle- und Gaskraftwerke über einen Benchmark die gleichen CO2-Rechte je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten.
Ab 2008 müssen zehn Prozent der Zertifikate versteigert werden. Mit den Einnahmen von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr wollen wir einen Klimaschutzfonds auflegen, um Anreize für Investitionen in Energieeinsparung zu schaffen. Ab 2013 sollten europaweit hundert Prozent der Emissionsrechte versteigert werden.




