LPR - Beschluss
Offensive für mehr Studienplätze
Beschluss des Landesparteirates
Die Zahl der Studienberechtigten steigt kontinuierlich: In den kommenden Jahren ist mit einem Anstieg von bundesweit über 20 Prozent zu rechnen. Demographische Entwicklung im Hochschulsystem findet also unter umgekehrten Vorzeichen statt. Es geht nicht um Schrumpfung, sondern um Wachstum. Bei dieser überaus erfreulichen Entwicklung zeigen sich große regionale Unterschiede. In den westdeutschen Bundesländern und vor allem in NRW ist ein bedarfsgerechter Ausbau dringend erforderlich, während es an ostdeutschen Hochschulen darum geht, vorhandene Studienplatzkapazitäten im gesamtstaatlichen Interesse abzusichern. Steigende Studierendenzahlen sind keine Zukunftsmusik, sondern bereits Realität. Schon heute stehen Studienberechtigte vor verschlossenen Hörsaaltüren. Deren Wissenspotenziale und Talente dürfen wir nicht brach liegen lassen. Die insgesamt stark steigende Zahl an Studienberechtigten ist eine einmalige Chance für eine höhere Bildungsbeteiligung und Teilhabe junger Menschen, die nicht vertan werden darf. Insbesondere NRW kann als größter Hochschul- und Wissenschaftsstandort von einem höheren Bildungsniveau und der zusätzlichen Innovationskraft profitieren. Ziel muss es sein, in unserer wissensbasierten Ökonomie die Quote der Studienanfänger auf deutlich über 40 Prozent zu steigern, die AbbrecherInnenquote nachhaltig zu senken und die AbsolventInnenquote spürbar zu erhöhen. Daher müssen in NRW in großem Umfang zusätzliche Studienplatz- und Personalkapazitäten bereitgestellt werden, um die Hochschulen für den Zuwachs fit zu machen, die Qualität der Lehre zu steigern und adäquate Studienbedingungen zu schaffen. Mehr Studienplätze schaffen: Hochschulzugang ermöglichen statt verbauen Der bedarfsgerechte Ausbau unserer Hochschulen ist eine zentrale Frage von Zugangsgerechtigkeit. Eine gleich bleibende Anzahl an Studienplätzen bei stark steigenden BewerberInnenzahlen bedeutet eine massive Verknappung und zieht damit nahezu unüberwindbare Zugangsbarrieren für viele Studierwillige nach sich. Es darf nicht sein, dass Studienberechtigten auf diese Weise der Zugang zur Hochschule verbaut wird. Damit würde die freie Studien- und Berufswahl aufgrund fehlender Studienplätze stark eingeschränkt. Auch die von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführten Studiengebühren sind ein Schritt in die falsche Richtung. Sie schrecken vor allem Studienberechtigte aus sozial benachteiligten Schichten ab und leiten sie auf den ohnehin schon angespannten Markt für Ausbildungsstellen um. Wir fordern die Landesregierung daher dazu auf, die eingeführten allgemeinen Studiengebühren zurückzunehmen. Als weitere Zugangshürde kommt der starke Anstieg lokaler NCs hinzu. Angesichts der künftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt der Wissensgesellschaft geht es aber um die Erhöhung der Beteiligungsquoten an tertiärer Bildung. Daher ist der bedarfsgerechte Ausbau des Hochschulsystems dringend notwendig. Der schwarz-gelbe "Zukunftspakt für die Hochschulen" ist gerade vor diesem Hintergrund eine völlig unzureichende Mogelpackung. Er ist nicht zukunftstauglich, sondern Mangelverwaltung aus dem Hause Pinkwart. Kraftanstrengung gemeinsam von Bund und Ländern leisten Entgegen der ursprünglichen Planung der Großen Koalition bleibt nach der Föderalismusreform Wissenschaftsförderung durch den Bund weiterhin möglich. Wir Grüne haben unseren Teil dazu beigetragen, das geplante Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich aus der Grundgesetzänderung zu kippen. Ein von Bund und Ländern gemeinsam getragener Hochschulpakt ist daher möglich und kann ein wirksames Instrument zum bundesweiten Studienkapazitätsausbau sein - wenn er entsprechend konzipiert und finanziert wird. Das, was derzeit von Bundesbildungsministerin Schavan dazu zu erfahren ist, lässt jedoch wenig Gutes erahnen. So bleibt das Angebot der Bundesregierung zum Hochschulpakt deutlich unter der von Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz geforderten Finanzausstattung zurück. Die Hochschulrektorenkonferenz erwartet im Rahmen ihrer Schätzungen einen - von Bund und Ländern gemeinsam zu finanzierenden - Bedarf von mindestens 600 Millionen Euro im kommenden Jahr und 3,4 Milliarden in der Spitze. Neben der ungenügenden Mittelausstattung ist im Konzept der Bundesregierung auch eine mangelnde Prioritätensetzung zu befürchten: Obwohl der Kapazitätsausbau derzeit absolut vorrangig ist, soll ein Großteil der Paktmittel für die Vollkostenfinanzierung in der Forschungsförderung eingesetzt werden. Diese ist aber für den Kapazitätsaufbau faktisch unwirksam. Daneben gelten die Vorschläge der Bundesregierung lediglich für die Studienanfänger in den nächsten drei Jahren. Der Spitzenbedarf an zusätzlichen Studienplätzen entsteht aber erst nach 2010. Ab 2011 drängen dann in vielen Bundesländern, u. a. in NRW, gleich zwei Abiturjahrgänge an die Hochschulen. Auf diese Herausforderungen muss der Hochschulpakt Antworten geben. Es ist daher dringend erforderlich, dass sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern endlich auf ein durchdachtes Konzept für einen wirksamen Hochschulpakt verständigen, das den Kapazitätsaufbau ins Zentrum stellt. Arbeitsmarkt- und demografiegerechten Ausbau der NRW-Hochschulen jetzt angehen Trotz der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit ist auch in NRW bis 2020 von einem weiter steigenden Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften auszugehen. Gründe hierfür sind neben einer prognostizierten grundsätzlichen Steigerung des Arbeitskräftebedarfs insbesondere die immer weiter fortschreitende Zunahme des Anteils von qualifizierten Dienstleistungstätigkeiten in der Wirtschaft. Experten gehen davon aus, dass im nächsten Jahrzehnt 80 Prozent der neu geschaffenen Jobs an Hochqualifizierte gehen. Um diesem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, brauchen wir in den nächsten Jahren deutlich mehr Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Gleichzeitig kommt auf NRW eine weitere Herausforderung zu: So wird trotz künftig rückläufiger SchülerInnenzahlen die Zahl der SchulabgängerInnen mit einer Hochschulzugangsberechtigung noch bis 2013 ansteigen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Die Übergangsquote in Bildungsgänge, die zum Hochschulabschluss führen (Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg) ist in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen. Im Ergebnis wird NRW, wo heute schon 51,8 Prozent eines Jahrgangs eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, diese bundesweite Spitzenposition bis zu einem Anteil von voraussichtlich etwa 60 Prozent weiter ausbauen. Ob sich dieses hohe Niveau in den Folgejahren nach dem Schulabgang der SchülerInnen, die jetzt bereits in der Sekundarstufe I sind, weiter wird halten lassen, wird wesentlich davon abhängen, ob die erfolgreiche Förderpolitik der vergangenen Jahre auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Schulgesetzes fortgesetzt werden kann. Zu dieser allgemein bis 2012 positiven Tendenz kommt die Auswirkung der Schulzeitverkürzung. Sie führt dazu, dass in den Jahren ab 2012 (mit Hauptschwerpunkt in 2013) ein kompletter Jahrgang zusätzlich die Sekundarstufe II verlässt. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass die Zahl der Studienberechtigten in NRW von derzeit etwa 100.000 pro Jahr auf etwa 120.000 ansteigen wird, mit einem einmaligen Spitzenwert von 176.000 im Jahr 2013. Es werden also im Ergebnis in NRW trotz insgesamt rückläufiger SchülerInnenzahlen deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Schulen verlassen. Aufgabe des Landes ist es, diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Chancen für eine gute Qualifizierung auch zu nutzen. Nur wenn es dem Land NRW durch rechtzeitig ergriffene Maßnahmen gelingt, den Anspruch auf eine möglichst gute Bildung und Ausbildung zu erfüllen, kann es gleichzeitig auch sicherstellen, dass genügend hoch qualifizierte Menschen zur Verfügung stehen, um den Herausforderungen des fortschreitenden Strukturwandels erfolgreich zu begegnen und der zukünftigen Nachfrage der Wirtschaft in einer modernen Wissensgesellschaft entsprechen zu können. Hierzu gehören vor allem Investitionen in zusätzliche Studienplätze und mehr Qualität an den Hochschulen, aber auch Maßnahmen im Schul- und Ausbildungsbereich. Steigende SchulabgängerInnenzahlen als umfassende Herausforderung Sollte das Land NRW die sich bietenden Chancen nicht nutzen und darauf verzichten, zusätzliche Studienplätze zur Verfügung zu stellen, wird dies auch tiefgreifende negative Konsequenzen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort NRW haben. Zunächst ist zu erwarten, dass all diejenigen zusätzlichen SchulabgängerInnen, die keinen Studienplatz in NRW bekommen, entweder in ein anderes Bundesland abwandern oder stattdessen zunächst eine Ausbildung aufnehmen.
--umbruch--
Im Ergebnis
- wird der Druck auf das duale System weiter steigen, werden noch mehr betriebliche Ausbildungsplätze fehlen und hohe Kosten entstehen, die die notwendigen Investitionen an den Hochschulen sogar noch übersteigen können.
- werden Ausbildungsbiographien durch Warteschleifen verlängert, so dass die Fachkräfte erst mit Verzögerung in ihren eigentlichen Zielberuf eintreten und so dem Arbeitsmarkt für eine geringere Zeit zur Verfügung stehen und einen geringeren Beitrag zur Sozialversicherung leisten.
- werden aufwändige Nachqualifikationen in großem Umfang notwendig, sowohl zur Deckung des Bedarfs an hoch qualifizierten Fachkräften als auch zum Schließen der Lücke, die dadurch entsteht, dass im dualen System ausgebildete Menschen ihren Ausbildungsberuf später wieder verlassen, um ein Studium aufzunehmen. Neue Studienreform steigert Kapazitätsbedarf an den Hochschulen zusätzlich.
Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen werden nach aktuellen Hochrechnungen in NRW im Durchschnitt der nächsten 10 Jahre im Vergleich zu heute jährlich etwa 15.000 Menschen zusätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, wobei der Schwerpunkt mit etwa 70.000 zusätzlichen SchulabgängerInnen mit Hochschulzugangsberechtigung im Jahr 2013 liegen wird. Nimmt man an, dass von diesen wie bisher etwa zwei Drittel ein Studium aufnehmen wollen, ergeben sich daraus in jedem Jahr etwa 10.000 zusätzliche mögliche StudienanfängerInnen. Bei einer angenommenen Mindeststudiendauer von 3 Jahren müssten hierfür also mindestens 30.000 Studienplätze neu geschaffen werden, bei einer längeren Studiendauer entsprechend mehr. Sollte es darüber hinaus gelingen, die Bereitschaft zur Aufnahme eines Studiums, die vor allem bei SchulabgängerInnen mit Fachhochschulreife derzeit noch relativ gering ist, durch Werbe- und Motivationsmaßnahmen weiter zu steigern, so ergibt sich hieraus ein noch höherer Bedarf an zusätzlichen Studienplätzen.
Neben diesen quantitativen Veränderungen bringen auch die in den letzten Jahren auf den Weg gebrachten qualitativen Reformen, insbesondere die Umstellung auf das Bachelor- Master-System einen zusätzlichen Kapazitätsbedarf mit sich. Gründe hierfür sind der Mehrbedarf an Betreuung und die Verbesserung der Qualität der Lehre. Der sich daraus ergebene Kapazitätsbedarf wird mit fortgesetzter Umstellung auf die neue Studienstruktur bis 2010 weiter steigen und bleibt langfristig bestehen.
Der zusätzliche Kapazitätsbedarf erfordert investive und strukturelle Maßnahmen
Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte ist nicht davon auszugehen, dass die Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen allein durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel bewältigt werden kann. Wir brauchen neben einem effizienteren und intelligenteren Mitteleinsatz auch neue Personalstrukturen. Mögliche und sinnvolle Instrumente zum Kapazitätsausbau können die Einführung von Lecturer-Stellen (Lehrprofessuren) mit erhöhtem Lehrdeputat und insbesondere die vorzeitige Besetzung von künftig frei werdenden Professorenstellen sein. Die Schaffung von Lehrprofessuren mit gestärkten pädagogischen, Lehr- und Beratungsaufgaben darf jedoch nicht zum Anlass genommen werden, Lehrverpflichtungen an anderer Stelle zu reduzieren. Darüber hinaus muss die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Eigenständigkeit dieser Lehrkräfte sichergestellt sein, um den Stellenwert der Lehre zu stärken. Langfristiges Ziel muss eine neue Personalstruktur an den Hochschulen mit gleichwertigen Professuren sein, die aufgrund ihrer jeweiligen Schwerpunktsetzung in Lehre und Forschung auch mit deutlich unterschiedlichen Lehrverpflichtungen verbunden sind. Die Grünen in NRW fordern die Landesregierung auf, in Absprache mit den Hochschulen, Schulen und übrigen Bildungseinrichtungen sowie mit der Wirtschaft bis Mitte 2007 ein umfassendes Konzept mit Maßnahmen vorzulegen, um den beschriebenen Herausforderungen zu begegnen.
--umbruch--
Dazu gehören:
- der kontinuierliche Aufbau von mindestens 30.000 zusätzlichen Studienplätzen bis spätestens zum Wintersemester 2013/2014
- der Ausbau der Personalkapazitäten, die vorgezogene Wiederbesetzung von Professuren, eine Differenzierung des Lehrkörpers und eine Stärkung der Fachhochschulen
- die organisatorische Bewältigung der zweigleisigen Oberstufenstruktur in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 sowie der doppelten Prüfungsjahrgänge 2012 bzw. 2013
- die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze bzw. Ausbildungsangebote in den betroffenen Jahrgängen
Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf,
- sich bereits jetzt gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern im Rahmen eines wirksamen Hochschulpaktes um finanzielle und strukturelle Unterstützung für die Umsetzung eines solchen Konzeptes zu bemühen, und sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen dieses Hochschulpaktes
- die Steigerung der Studienplatz- und Personalkapazitäten den konzeptionellen und finanziellen Schwerpunkt darstellen,
- das Finanzvolumen den von der Hochschulrektorenkonferenz geschätzten Kapazitätsbedarf deckt,
- ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes Finanzierungssystem entwickelt wird, das Anreize setzt, notwendige Studienplätze zu schaffen bzw. sie trotz regional sinkender Studienbewerberzahlen im Interesse des Gesamtstaates zu erhalten.




