Überwachungssoftware
NRW will den "Trojaner-TÜV"
"Es ist dringend notwendig, dass es in der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zu einer Vereinbarung über eine unabhängige einheitliche Zertifizierung von Überwachungssoftware kommen muss, die einen verfassungskonformen Einsatz sicherstellt",
fasst unsere Landesvorsitzende Monika Düker die Sitzung des Innenausschusses zusammen. Nur unter dieser Voraussetzung kann Quellen-TKÜ zukünftig durchgeführt werden.
In der heutigen Sitzung des Innenausschusses hatte das Innenministerium einen Bericht zum Einsatz von Überwachungssoftware in Nordrhein-Westfalen vorgelegt, aus dem sich die folgenden Punkte ergeben:
- Weder das Polizeigesetz, noch das Verfassungsschutzgesetz in NRW erlauben im Rahmen der Gefahrenabwehr die sogenannte Online-Durchsuchung, bei der bestimmte Datenbestände auf dem Computer durchsucht werden.
- Ein Einsatz von Überwachungssoftware für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist nur im Rahmen der Strafprozessordnung unter strengen Auflagen in NRW möglich und auch erfolgt. Die Quellen-TKÜ erlaubt ausschließlich die Überwachung von Internettelefonie mittels Skype, ein Zugriff auf andere Daten ist unzulässig. Deshalb muss die dabei eingesetzte Überwachungssoftware in diesem Falle stark beschränkt sein und eine richterliche Anordnung vorliegen.
- Das Innenministerium hat angegeben, dass von 2007 bis heute eine Quellen-TKÜ in drei Fällen stattgefunden hat. Dabei wurde jedoch nicht die vom Chaos Computer Club untersuchte Software der DIGITASK GmbH aus dem Jahr 2008 verwendet. Die verwendete Software wurde zudem vor dem Einsatz darauf überprüft, ob sie der richterlichen Anordnung entspricht und in ihrer Funktionalität eine weitergehende online-Durchsuchung nicht möglich ist.
- Nordrhein-Westfalen wird sich in der Innenministerkonferenz mit einer Initiative dafür stark machen, dass zukünftig bundesweit eine einheitliche Zertifizierung der Überwachungssoftware vor deren Einsatz stattfinden wird. Dieser “Trojaner-TÜV” soll sicherstellen, dass die Überwachungssoftware die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen einhält und unrechtmäßige Daten nicht erhebt.
Monika, die auch Vorsitzende des Innenausschusses ist, machte noch einmal deutlich, dass dieser Skandal ohne die Untersuchungen des Chaos Computer Clubs wohl nicht aufgedeckt worden wäre: "Diese Untersuchungen waren absolut notwendig, um demTreiben einiger Sicherheitsfanatiker Grenzen zu setzen. Wir danken dem CCC für seinen Einsatz".
Der Sprechzettel zum heute im Innenausschuss gehaltenen "Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales anlässlich der 27. Sitzung des Innenausschusses am 13. Oktober 2011" kann hier heruntergeladen werden.
Kommentare
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Jens Müller Oberhausen -
@vieuxrenard Den Punkt 2. würde ich noch mal überdenken ... so weit geht derzeit nicht einmal das BKA. Die StPO ist mE für eine Quellen-TKÜ keine taugliche Grundlage (natürlich erst recht nicht für eine OD). Siehe
http://ijure.org/wp/archives/756
mit vielen weiteren Links zum Thema. -
Ruth Also der Innenminister hat behauptet, dass nicht der vom CCC beanstandete Trojaner von Digitask, sondern ein anderer verwendet wurde.
Da eine Pressekonferenz des BMI ergeben hat, dass keiner in den Sicherheitsbehörden über die Fähigkeit verfügt den Trojaner zu prüfen, frage ich mich wieso der Pädagoge Jäger das wissen soll.
Aufklärung ist etwas anderes ! -
Von Frau Löhrmann und Lehrmittelverlagen verfolgter Lehrer NRW Gegen den Bundestrojaner sind die Grünen in NRW. das ist opportun, das sind ja fast alle incl. der Medien.
Aber die grüne Ministerin und stellv. Ministerpräsidentin Löhrmann erlaubt den Verlagen, die Schulen, die LehrerInnen und die SchülerInnen per Schultrojaner zu überwachen, auszuforschen und damit schon mal vorausschauend auf die ökologisch korrekte, grüne, überwachte und kontrollierte Gesellschaft vorzubereiten.
Dabei werden dann rein zufällig alle von den Überwachten (Schulen) erarbeiteten Inhalte auf Copyrightverstösse gescannt und gleichzeitig die von den LehrerInnen und SchülerInnen erarbeiteten Inhalte von den Verlagen auf neue Ideen und zukünftige Verwendbarkeit geprüft. Das bedeutet das Ende aller Versuche von engagierten KollegInnen, mit von ihnen selbst erarbeiteten Materialien unabhängig von Verlagen und deren Gebühren und Kosten freie Unterrichtsmaterialien zu entwickeln.
Danke Frau Löhrmann, dass Sie 25 Jahre Engagement für das selbstbestimmte Arbeiten mit neuen Medien an die Lobby der Schulbuchverlage verkaufen.
Was ist die Gegenleistung?





Sollte ich also ein anderes Programm zur verschlüsselten Internettelephonie einsetze als Skype [1] dann, darf dieses Programm nicht von der Polizei Überwacht werden?
1. Ganz davon abgesehen dass, Skype auf dem Privatsektor ein Quasi Monopol hat, aber es gibt andere Software - OpenSource und Probitäre Spoftware, die eine VoivOver IP Verbindung verschlüsseln können.