Nachtragshaushalt
Monika Düker und Sven Lehmann zum Urteil des Landesverfassungsgerichts
„Das Gericht hat betont, dass es hohe Hürden für die Darlegung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anlegt. Dies müssen wir sehr ernst nehmen. Durch das Urteil haben wir in dieser Frage als Haushaltgesetzgeber auch neue Klarheit gewonnen. Wir werden dieses Urteil nun gründlich auswerten und dann die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Dazu muss uns das Urteil erst in schriftlicher Form vorliegen.
Klar ist aber auch: Die Risiken, die wir mit dem Nachtragshaushalt 2010 absichern wollten, bleiben uns als Probleme erhalten. Dies gilt für die Bad Bank der West LB, die Folgen aus dem Urteil zum U3-Ausbau, das Einheitslasten-Urteil und die Rücklagen für die Pensionsfonds.“





Hallo,
als Wähler würde es mich interessieren, wie man sich als verantwortliche PolitikerIN nach einem solchen Urteil fühlt und inwieweit ein solches Urteil zur Überprüfung des eigenen Handelns führt. Oder tangiert es Sie nicht einmal peripher. Denn auch in 2011 befindet sich die Bundesrepublik nicht in einer Rezession und somit kann doch nicht seriös von einer bzw. vor einem Gericht bestandhaltene Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes gesprochen werden. Von daher würde es mich interessieren, ob die Grünen als Regierungspartei den Standpunkt vertreten, das am Haushalt für 2011 nichts verändert werden muss, sondern nur noch ein paar Argumente aufgeschrieben werden müssen damit der Verfassungsgerichtshofs in Münster dann nicht wieder feststellt, das mit dem Haushalt gegen die Verfassung verstoßen wurde. Denn aus meiner Sicht, als einfacher Bürger, ist ein Verstoß die Verfassung kein Kavaliersdelikt und läßt ein business as usual nicht zu. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Also, ran an den Speck!
die Landesregierung hat das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wird nach eingehender Prüfung aus ihm selbstverständlich auch Konsequenzen ziehen.
Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass neben der Bundesregierung auch weitere sieben Bundesländer, darunter CDU-geführte wie Hessen, nach wie vor von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgehen und dies in ihren Haushalten auch so festgestellt haben.
Wie Sie eventuell schon der Presse entnommen haben, werden einige Optionen erwogen, den Haushaltsentwurf 2011 zu ändern. So war bei seiner Einbringung noch nicht abzusehen, dass es Steuermehreinnahmen gibt - auch wenn abzuwarten bleibt, ob diese Mehreinnahmen konstant sein werden. Dies wird sicherlich wenigstens ansatzweise die geplante Neuverschuldung senken. Auch wird die Landesregierung zum einen Konsolidierungsmaßnahmen prüfen und zum anderen Einnahmeverbesserungen wie die Erhöhung der Grunderwerbssteuer erwägen. Beides wird aber über einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag nicht hinaus gehen und somit den Landeshaushalt nicht in großem Umfang entlasten.
Wir können leider zunächst nur feststellen, dass zwischen den unbeeinflussbaren Ausgabepositionen des Landes (unter anderem fast 20 Milliarden Euro im Personalbereich gegenüber 56 Milliarden Euro Gesamtvolumen des Haushaltes) und der Einnahmeseite erhebliche Lücken klaffen, die sich allein durch Anstrengungen auf landespolitischer Ebene nicht schließen lassen. Denn wir werden keine PolizistInnen oder LehrerInnen entlassen (20.000 Stellen = 1 Milliarde Euro) - und um diese handelt es sich bei den meisten der knapp 360.000 Landesbediensteten. Hier steht der Bund in der Pflicht, dem Land und seinen Kommunen zu helfen und nicht, wie mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz geschehen, die finanzielle Situation NRWs weiter zu verschärfen (das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat das Land 2,5 Milliarden Euro gekostet).
Sie sehen, dass wir das Urteil des Verfassungsgerichts durchaus ernst nehmen und auch die klagende Opposition eingeladen haben, sich mit konstruktiven Ideen an der Konsolidierung des Haushaltes zu beteiligen. Ob wir damit zum Erfolg kommen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
Nähere Informationen zum Haushalt finden Sie unter http://www.gruene-nrw.de/details/nachricht/fragen-und-antworten-zum-haushalt-2011.html oder auf der Homepage der Landtagsfraktion unter www.gruene.landtag.nrw.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Die GRÜNEN NRW