Kommunal

LPR - Beschluss

Kommunale Unternehmen erhalten, Demokratie vor Ort schützen,

Gegen schwarz-gelbe Privatisierung und Abbau kommunaler Demokratie!

Beschluss des Landesparteirates

 


Die Landesregierung NRW legt im März diesen Jahres die Vorlage für eine geänderte Gemeindeordnung und für ein neues Kommunalwahlgesetz vor. Damit leiten CDU und FDP eine bedenkliche Entwicklung zum Abbau kommunaler Demokratie und zur Schwächung kommunaler Leistungskraft ein. Sie betreibt damit unter politischer Federführung der FDP den strategischen Angriff auf die kommunalen Unternehmen durch die Einschränkung der kommunalen Leistungsfähigkeit, sie gefährdet die kommunale Demokratie, indem sie Räte und Kreistage schwächt, und sie vergibt die Chance, die direkte Demokratie durch eine Verbesserung der Bedingungen für Bürgerentscheide oder die Einführung von Kumulieren und Panaschieren zu stärken.

Pläne für neue Gemeindeordnung bedeuten faktisches Ende der Kommunalwirtschaft

 

Nach dem Willen der Landesregierung soll die wirtschaftliche Leistungskraft der Kommunen drastisch eingeschränkt werden. Die Auswirkungen für Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften oder Abfallbeseitigungsgesellschaften sind erheblich.


Die von der FDP betriebene und durchgesetzte marktradikale Ideologie der Landesregierung bei der geplanten Neuformulierung des § 107 GO lässt sich vor allem an der Einführung einer "doppelten Subsidiaritätsklausel" festmachen:


Die Landesregierung und allen voran Innenminister Wolf will die derzeit bestehende rechtliche Gleichbehandlung von kommunalen und privaten Unternehmen abschaffen. So soll künftig für alle kommunalwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht mehr nur ein öffentlicher Zweck, sondern ein "dringender öffentlicher Zweck" notwendig sein - eine Anforderung, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Diese betrifft auch die Felder, die der Daseinsvorsorge zugeschrieben werden, etwa die Energie- und Wasserversorgung, den ÖPNV, usw., aber auch die Abfallwirtschaft und die kommunalen Wohnungsunternehmen.
Kommunen sollen sich grundsätzlich nur noch wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn private Unternehmen den dringenden öffentlichen Zweck nicht genauso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Kommunale Unternehmen müssen also ständig neu belegen, dass sie eine Aufgabe besser erledigen können als jedes andere Unternehmen. Ein Nachweis, der kaum zu erbringen ist. Die Kommunalwirtschaft wird damit zum "Resteverwerter" des Marktes degradiert. Die gelb-schwarze Regierung bringt die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Unternehmen bewusst in Gefahr. So sind beispielsweise kommunale Energieversorgungsunternehmen darauf angewiesen, auch außerhalb ihres Stadtgebiets tätig werden zu können. Dies besonders dann, wenn es darum geht, Kooperationen zwischen den Kommunen zu ermöglichen. Damit soll jetzt Schluss sein. Diese Unternehmen sollen künftig einem "Einbahnstraßen-Wettbewerb" ausgesetzt werden, bei dem sie nur Kunden und Marktanteile verlieren, aber keine gewinnen können. Ihre Wettbewerbsfähigkeit bleibt damit langfristig auf der Strecke.


Die geplante Neuauflage der Gemeindeordnung verhindert damit Wettbewerb anstatt ihn zu fördern. Der behauptete Bestandsschutz garantiert den bestehenden Kommunalunternehmen - im Gegensatz zur Privatwirtschaft - keinerlei notwendige Entwicklungsmöglichkeiten. Wie jedes Unternehmen müssen aber auch die kommunalen Unternehmen, um wirtschaftlich und effizient arbeiten zu können, sich weiterentwickeln und verändern können. Anderenfalls sind sie nicht wettbewerbsfähig und müssten letztlich aus dem Markt ausscheiden. Damit wird Bürgervermögen vernichtet. Darüber hinaus schaden die Pläne der Landesregierung Kommunen und Bürgerschaft auch an einem weiteren Punkt: Während nun gewinnbringende Handlungsbereiche gänzlich privatisiert werden sollen, bleiben die Kommunen auf den verlustbringenden Bereichen sitzen und müssen diese weiterhin aus den kommunalen Kassen oder mit höheren Gebühren bzw. Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger finanzieren. Zusätzlich gefährdet die Landesregierung so auch die Möglichkeiten einer Haushaltssanierung Not leidender Kommunen.

 

--umbruch--

Änderungen des Kommunalwahlgesetzes gefährden die Demokratie vor Ort

Die Wahlzeiten von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten sollen von den Wahlzeiten von Räten und Kreistagen entkoppelt und auf sechs Jahre festegelegt werden. Gleichzeitig soll die Stichwahl entfallen.
Alle Untersuchungen zeigen jedoch: Kommunalwahlen haben dann die höchste Wahlbeteiligung, wenn sie mit anderen Wahlen zusammen durchgeführt werden. Zu keinem Zeitpunkt war die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen höher als bei zusammengelegten Bundestags- und Kommunalwahlen. Während die Wahlbeteiligung bei den kommunalen Wahlen durchschnittlich zwischen 50 % und 60 % beträgt, erreichte die Wahlbeteiligung in Nordrhein-Westfalen auch bei den allgemeinen Kommunalwahlen über 80%, wenn sie zusammen mit Bundestagswahlen (1994) oder Landtagswahlen (1975) durchgeführt wurden.


Dagegen zeigte sich bei getrennt von den Kommunalwahlen durchgeführten Nachwahlen dass sich weniger WählerInnen beteiligen. In den Fällen getrennter Nachwahlen lag die Wahlbeteiligung deutlich unter dem Durchschnitt der vorausgegangenen Kommunalwahl (1999: 55 %.) und der nachfolgenden (2004: 54,5 %) Kommunalwahl. Diese Zahlen finden eine Bestätigung in Wahlergebnissen aus der jüngsten Zeit: In Hessen wurde die Oberbürgermeisterin Roth bei einer Wahlbeteiligung von 33,6% und einem Ergebnis von 60,5 % letztlich nur noch von 19,96 % der Bevölkerung gewählt! Mit dem Wegfall der Stichwahl versucht nun die CDU sich Vorteile zu Lasten der Demokratie zu verschaffen. In 20 kreisfreien Städten oder Landkreisen gab es bei der Kommunalwahl 2004 Stichwahlen. In sechs dieser Stichwahlen (30%) gewann ein(e) andere(r) Bewerber(in) in der Stichwahl als im ersten Wahlgang vorne lag. In keinem Fall war dies ein Bewerber der CDU. Interessant dabei besonders der Ausgang in Bonn: Hier verlor der heutige Fraktionsvorsitzende Helmut Stahl in der Stichwahl, obwohl er im 1. Wahlgang noch vorne lag. Die Entkopplung der Wahl für das Bürgermeisteramt wurde von der FDP gegen den massiven Widerstand der CDU-Basis in den Gesetzentwurf geschrieben und produziert einen zusätzlichen Wahlgang mit erheblichen Kosten. Dafür entfällt das demokratische Instrument der Stichwahl und die CDU verschafft sich für ihre Kandidaten auf Kosten der demokratischen Legitimation der SiegerInnen einen Vorteil. Auch bei den Räten schränkt die Koalition die kommunale Demokratie ein. Das Kräfteverhältnis zwischen Rat und Bürgermeistern wird an wesentlichen Stellen zu Lasten der Räte verschoben, insbesondere werden die Einschränkung der Rechte des Rates zur Bestimmung der Geschäftskreise von Dezernentinnen und Dezernenten.
Ein wesentliches Recht des Rates bestand bisher darin, dass dieser den Geschäftskreis der Beigeordneten festlegen konnte. In Zukunft soll dies nur im Einvernehmen mit dem Bürgermeister möglich sein. Ist dies nicht zu erzielen, kann der Rat der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten nur mit mindestens 2/3 Mehrheit gegen den Bürgermeister festlegen. Faktisch bedeutet dies, dass für solche Fälle eine institutionelle große Koalition geschaffen wird.

 

--umbruch--

Rechte von Bürgerinnen und Bürgern stärken, kommunale Demokratie ausbauen!

Die Chance für mehr Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger wird in den Vorschlägen für eine Reform der GO jedoch nicht genutzt. Die Landesregierung misstraut ihren Bürgerinnen und Bürgern und bleibt bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid hinter Bundesländern wie Bayern zurück. DIE GRÜNEN NRW wollen die Anwendung der Instrumente direkter Demokratie erleichtern und diesbezüglich Empfehlungen aus dem Bericht des Innenministeriums aus 2004 aufnehmen:
Der Negativkatalog soll gestrafft werden und ein Bürgerbegehren mit dem Ziel einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu verändern soll erlaubt werden. Gestaffelte Quoren für den Bürgerentscheid sollen auf die unterschiedliche Wahlbeteiligung je nach Größe der Städte und Gemeinden eingehen. Wir wollen eine Senkung auf 15 Prozent der Stimmberechtigten in Gemeinden und Landkreisen bis 100.000 und eine Senkung auf zehn Prozent in Gemeinden und Landkreisen mit über 100.000Einwohnern. Auch in Bezug auf die Einführung von Kumulieren und Panschieren bleibt es bei den Ankündigungen im Koalitionsvertrag, Schwarz-Gelb schreckt vor dieser Möglichkeit für die Bürgerschaft genauso zurück wie die SPD.

In fast allen Bundesländern, in denen Panaschieren und Kumulieren eingeführt wurde, gingen dafür die Wahlkreise verloren. Dies ist nicht zwangsläufig, Panaschieren und Kumulieren schließen eine Unterteilung in Wahlbezirke nicht aus! Wir wollen, dass innerhalb des Systems von Kumulieren und Panaschieren wie im hessischen Modell den Kommunen die Option der Einrichtung von Wahlkreisen eingeräumt wird und damit das Kommunalwahlrecht grundlegend reformiert werden kann. Die Erfahrungen in den anderen Bundesländern zeigen, dass insbesondere in kleineren Gemeinden die Möglichkeit zur Veränderung des Wahlzettels ausgenutzt wird, während diese Möglichkeit in Großstädten erheblich weniger in Anspruch genommen wird.

 

--umbruch--

DIE GRÜNEN NRW stellen fest:

Die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der GO NW und des Kommunalwahlgesetzes sind ideologisch motiviert, kommunal- und bürgerInnenfeindlich.
Die GRÜNEN NRW unterstützen die "Initiative Kommunalwirtschaft" und werden sich an weiteren Protesten von kommunalen Unternehmen, ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften beteiligen. Wir unterstützen ausdrücklich alle Bestrebungen, die noch versuchen, diese Veränderung zu verhindern und fordern Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte dazu auf ebenfalls alles dafür zu unternehmen, damit diese Pläne nicht umgesetzt werden. Wir hoffen darauf, dass die KommunalpolitikerInnen der CDU im Land sich im Interesse der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden gegen die von der FDP betr iebene rücksichtslose Privatisierungsoffensive wenden.
Die Entkopplung der Kommunalwahlen von den Wahlen für BürgermeisterInnen und LandrätInnen minimiert die Wahlbeteiligung und produziert weitere Kosten; der Wegfall der Stichwahl nimmt den Bürgerinnen und Bürgern demokratische Rechte. Die geplante Einschränkung der Ratsrechte hebelt wesentliche Teile der kommunalen Demokratie aus und verletzt den gesetzlichen Grundsatz, dass die Räte Bestandteil der Verwaltung sind. Deshalb lehnen die GRÜNEN NRW die Zielrichtung wie auch die Maßnahmen der geplanten Änderungen ab.
DIE GRÜNEN NRW wollen den Ausbau der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an kommunalen Entscheidungen. Wir setzen uns für die deutliche Erweiterung der Möglichkeiten direkter Demokratie - Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid - in den Kommunen ein. Wir wollen auch für NRW die Einführung von Panschieren und Kumulieren erreichen.
Der Landesverband begrüßt ausdrücklich die Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren.

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