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Nachtragshaushalt

GRÜNE: Gericht schränkt Regierungshandeln nicht ein

Monika Düker und Sven Lehmann zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes: Landesregierung ist handlungsfähig!

Zur Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes erklären die Landesvorsitzenden der NRW-Grünen, Monika Düker und Sven Lehmann:

„Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist der Vollzug des Haushaltes nicht gestoppt worden.

Selbstverständlich wird die Landesregierung der einstweiligen Anordnung folgen, keine neuen Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltes aufzunehmen und den Haushaltsabschluss für 2010 noch nicht vorzunehmen.

Die Landesregierung ist selbstverständlich weiterhin handlungsfähig, auch im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Nachtragshaushaltes. Im Übrigen hat der Präsident der Verfassungsgerichtshofes selbst betont, dass heute noch keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde.

Der Versuch von CDU und FDP, eine Regierungskrise herbeizureden, ist ein durchsichtiges Manöver. Die alten Regierungsparteien kaschieren damit ihre eigene Verantwortungslosigkeit, im Wahljahr 2010 einen heillos unterfinanzierten Haushalt verabschiedet zu haben.“

Kommentare

  1. Marius Zima Duisburg
    Gute Pressemitteilung bringt die Situation genau auf den Punkt.

    Bin mal gespannt wie CDU und FDP reagieren, wenn das Gericht deren Verantwortung an dem Dilemma im Hauptverfahren erkennt.

    Grüße aus der Sozialdemokratie
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