LPR - Beschluss
Grüne für mehr Sicherheit
Beschluß des Landesparteirates
- Die Grünen NRW halten die sogenannten Antiterrormaßnahmen der Bundesregierung in der vorliegenden Form für nicht ausgewogen und in wichtigen Teilen für nicht geeignet, die jüngsten Erscheinungsformen des Terrorismus sowie seine Ursachen erfolgreich zu verhüten und mehr Sicherheit zu schaffen. Im Strafrecht reichen die gültigen Normen aus, um eine wirkungsvolle Strafverfolgung von Tätern und Beteiligten sicherzustellen.
- Grüne NRW erwarten von der Bundestagsfraktion und den grünen Regierungsmitgliedern, dass sie sich umfassend dafür einsetzen, eine Ausweitung des Verdachtsstrafrecht, wie sie der vorgelegte Entwurf des §129b vornimmt, zu verhindern und auch eine Reform des §129a in diesem Sinne weiter voranzutreiben.
- Wir schlagen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene vor, die der kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung vor Terror und Kriminalität dienen und die notwendigen Schritte einer nachhaltigen, deeskalierenden Außenpolitik flankieren und unterstützen.
Dazu gehören:
- Überprüfung der Sicherheitskonzepte von Atomanlagen und gefährlichen Chemieanlagen und Anpassung an das durch die Terroranschläge offensichtlich gewordene Gefahrenpotential,
- Die Verbesserung der Fluggastkontrollen durch die Wiedereinführung von Kontrollpersonal, das dem öffentlichen Dienst angehört und qualifiziert ausgebildet wird,
- Die Reform des Bundesgrenzschutzes mit dem Ziel der Verlagerung eines größtmöglichen Teils der insgesamt 40.000 Stellen auf die Polizei der Bundesländer, die Abschaffung von Mehrfachzuständigkeiten bei Bund- und Länderpolizeien und die Verbesserung der Ausbildung. Nutzung von Einspareffekten zugunsten der Verbesserung der Sicherheit an anderer Stelle,
- Erhöhung des MigrantInnenanteils in der Polizei, Intensivierung der interkulturellen Trainings und Verbesserung des Wissensstandes über Kultur und Religion der verschiedenen Einwanderergruppen
- Reform der Geheimdienste Verfassungsschutz, BND und MAD zugunsten einer strikten und klaren Aufgabentrennung die die bestehenden Mehrfachzuständigkeiten und Konkurrenzen in den Bereichen Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung, Informationssammlung über ausländische Organisationen,
- Klärung und Trennung der Mehrfachzuständigkeiten im Bereich der Vorfeldaufklärung des Terrorismus zwischen BKA, und Geheimdiensten VS,BND,
- Die Einrichtung eines Beraterstabes für Analyse und Aufklärung beim Bundeskanzleramt mit unabhängigen Fachleuten aus Politikwissenschaft, Konfliktforschung, Terrorismusforschung und Experten aus Verwaltungsreform, Wirtschaft, Polizei und Geheimdiensten, mit dem Ziel, politische Strategien gegen die neuen Erscheinungsformen des Terrorismus zu entwickeln und kurzfristige Vorschläge aus Politik und Verwaltung auf Realisierbarkeit zu überprüfen.
- Einrichtung eines Präventionsrates "Terrorismus, politisch motivierte Kriminalität" beim Innenminister NRW unter Einbeziehung von Experten aus Politikwissenschaft, Friedensforschung und Experten aus dem Sicherheitsapparat;
- Schnelle, aber fundierte Überprüfung der Realisierbarkeit und Tauglichkeit von Vorschlägen wie Cockpitarmierung bei Flugzeugen, Fernsteuerbarkeit vom Boden aus, Verbesserung der Computersicherheit, Maßnahmen gegen Aktienspekulation und Geldwäsche.
- Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zur Prävention von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Die Geschichte des "Deutschen Herbst" 1977 lehrt, dass Rechtstaatliche Gesetze nicht nur für Schönwetterlagen taugen, sondern gerade in der Krise ihre Bewährung erfahren. Deshalb gibt es keinen rationalen Grund, derzeit das Strafrecht zu verschärfen oder andere ähnlich tiefgreifende Veränderungen unserer Verfassungswirklichkeit vorzunehmen. Der amtierende Bundesinnenminister Otto Schily hat selbst vor wenigen Jahren einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Streichung der §§129 und 129a Strafgesetzbuch in den Bundestag eingebracht. Mit der Einführung des 129a ist eine wesentliches Prinzip unseres Strafrechts verletzt worden. Danach muss jedem Täter sein konÂkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden und nur dafür kann er verurteilt werden. Dieser Grundsatz ist in der rechtspolitischen Hysterie des "Deutschen Herbst" 1977 aufgegeben worden. Gemeinsam mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, einer etwas anÂspruchsvolleren Formulierung der altdeutschen Volksweisheit "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen" wurde §129a ein rechtspolitisch bis heute kritisierter "AuffangtatÂbestand", bei dem allein die vermutete "Mitgliedschaft" der Vereinigung und damit nicht der individuelle Tatbeitrag selbst, sondern die reine Vermutung einer Teilnahme für eine Verurteilung ausreichen. "Gesetzgebung im BelageÂrungszustand" hat Schilys Freund und Anwalt Sebastian Cobler die Art und Weise der Verabschiedung dieses und auch späterer Gesetze unter dem aktuellen Eindruck von Terroranschlägen genannt. Aber nehmen wir einmal jenseits aller liberaler rechtspolitischer Erwägungen an, 129b wäre schon beschlossen: Die Konsequenz wäre, dass Jassir Arafat, wenn er den Landtagspräsidenten in Düsseldorf besucht oder der Waffenhändler Kashoggi, wenn er während eines Benefiz-Essens in Düsseldorf neben dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Vesper sitzt, ebenso wie alle Mitglieder der UCK, die Familien in Deutschland haben, sofort festgenommen, in Hochsicherheitshaft gesteckt und nach 129b bestraft werden müssten. Bereits 1986 bekannte der terroristenfreundlicher Bemerkungen unverdächtige Generalbundesanwalt Rebmann, dass so eine Vorschrift wohl "unser Rechtssystem überfordern" würde. Entgegen in diesen Tagen oft gehörten Begründungen ist die Bundesrepublik nicht verpflichtet, §129b wegen einer EU-Vereinbarung umzusetzen. Zum einen handelt es sich dabei um eine Vereinbarung, die Seiters/Schäuble in Europa federführend betreiben haben, zum anderen ist die Ausgestaltung einer Regelung, die die Verfolgbarkeit terroristischer Straftaten sichert, nicht vorgeschrieben, sie kann dadurch erfüllt werden, dass z.B. Mord, Völkermord, Sprengstoffanschläge oder gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§315 StGB ff.) auch für in Ausland geplante Delikte in Anwendung gebracht werden. Da dies möglich ist, ergibt sich keine Lücke der Strafbarkeit.
Die repressiven Anstrengungen gegen die neuen Erscheinungsformen des Terrorismus sind nur die eine Seite der Medaille der Bekämpfung von Terror und Gewalt: Eine kluge, auf eine gerechtere Weltwirtschaft zielende Außen- und Außenwirtschaftspolitik ist die andere Seite.
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