LDK - Beschluss
Für einen Neuaufbruch in der Sozialpolitik
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz
Die GRÜNEN in NRW treten für einen Neuaufbruch in der Sozialpolitik ein. Wir lehnen eine Entwicklung ab, die Menschen dauerhaft ins gesellschaftliche Abseits drängt, sie zu Opfern rigider Kontrollmaßnahmen macht, und die mit dem Risiko verbunden ist, dass Familien mit sozialen Problemen generationenübergreifend in unserem Land keine Perspektive auf eine grundlegende Veränderung ihrer Lebenssituation haben. Wir wollen deshalb die durch die gesellschaftliche Debatte der vergangenen Monate entstandene Aufbruchsstimmung nutzen und in neue sozialpolitische Orientierungen umsetzen.
Der Zugang zu Bildung und Arbeit, das verfügbare Einkommen, der Schutz vor gesundheitlichen Risiken, die solidarische Absicherung der Kosten von Krankheit, Behinderung und Pflege sowie die Chance, auch mit Behinderung und im Alter das Leben selbstbestimmt gestalten zu können - das sind die elementaren Fragen, an denen sich für die Bürgerinnen und Bürger die Frage von Gerechtigkeit, Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung entscheidet. Bündnis 90/Die Grünen verfolgen dabei eine Politik, die auf die veränderten Bedingungen des modernen Sozialstaats zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht mit Abbau, sondern mit der Erneuerung aller seiner mehr denn je notwendigen Schutz- und Hilfesysteme zur Sicherung gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Teilhabe reagiert.
Seit Monaten wird sowohl innerhalb der GRÜNEN wie auch in der Gesamtgesellschaft intensiv um die Frage gestritten, wie der Sozialstaat der Zukunft aussehen muss. Damit wird die Diskussion um Instrumente, mit denen das soziokulturelle Existenzminimum jedes Menschen und damit die Würde der Menschen auch in schwierigen Lebenssituationen gesichert werden kann, neu eröffnet.
Viele von denen, die eine sozialere Gesellschaft wünschen und Veränderungen in der Sozialpolitik und der Arbeitsmarktpolitik wollen, diskutieren dabei die unterschiedlichen Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Hoffnung auf einen einfachen und fairen Sozialstaat, der dem Individuum ein größtmögliches Maß an Freiheit und Selbstbestimmung bei gleichzeitiger finanzieller Existenzsicherung einräumt.
Dahinter verbirgt sich ein breites Unbehagen an der Realität der Arbeitsmarktgesetzgebung des SGB II, die für arbeitslose Menschen nur zu häufig Drangsalierung und Gängelung in einer ausweglos erscheinenden Situation bedeutet.
Grüne Politik muss deshalb Gerechtigkeit und soziale Sicherheit neu in den Mittelpunkt rücken und die bisherigen Instrumente der Absicherung bei Erwerbslosigkeit überprüfen. Grundanliegen unserer Sozialpolitik ist die Verhinderung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Unser Ziel ist es, jeden Menschen in die Lage zu versetzen, seine individuellen Fähigkeiten und Lebenschancen zu entfalten. Dabei bleibt - wo immer dies möglich ist - die Unabhängigkeit der Menschen von staatlichen Transfersystemen ist ein wichtiges Anliegen grüner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen eine gerechte Teilhabe an gesellschaftlichem Wohlstand erreichen und allen Menschen Zugangschancen zu Arbeit, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe eröffnen.
Grundlage dafür ist eine verlässliche soziale Sicherung, die es den Bürgerinnen und Bürgern auch in schwierigen Lebenslagen ermöglicht, ihr Leben selbst zu gestalten. Dabei ist nicht das Leitbild eines patriarchalen Sozialstaates Kernstück grüner Sozialpolitik, sondern die Schaffung einer sozialpolitischen Infrastruktur, die zu einer selbstbestimmten Entwicklung aller Menschen ermutigt und solidarisches Handeln fördert. Dem Chor von ArbeitgeberInnen, Politik und Medien, der trotz Wirtschaftswachstum und steigender Unternehmensgewinne immer neue Einschnitte ins soziale Netz für unvermeidbar erklärt, schließen wir uns nicht an. Im Gegenteil sind wir der Auffassung, dass es ohne Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer keinen wirtschaftlichen Erfolg geben kann.
--umbruch--
Bildung als Schlüssel zur Armutsbekämpfung und gesellschaftlicher Teilhabe
Wir wollen einen Staat, der Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Wir wissen, dass Bildung die entscheidende Ressource ist, um die Herausforderungen in einer von schnellen Umbrüchen begleiteten globalisierten Welt bewältigen zu können. Dazu müssen wir als Gesellschaft die Voraussetzungen durch ein Bildungssystem schaffen, das die frühe Zuteilung und Verhinderung von Lebenschancen durch die frühe Aufteilung von Kindern auf unterschiedliche Bildungsgänge verhindert. Die Frage der Bildungschancen und der Bildungsqualität in Deutschland steht daher im Zentrum Grüner Politik für soziale Gerechtigkeit. Wir brauchen ein Bildungssystem, das sozial bedingte Defizite ausgleicht statt ihre Wirkung zu verstärken.
Die Weichen für reale Verwirklichungschancen und gesellschaftliche Teilhabe werden sehr früh gestellt. Deswegen ist der Ausbau und die Qualifizierung der elementaren Bildung in Kinderkrippen und Kindertagesstätten nicht nur eine Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine pädagogisch anspruchsvolle Betreuung bereits im Vorschulbereich ist ein wesentlicher Beitrag dazu, Armutskarrieren, wie sie in manchen Familien in der Sozialhilfe über Generationen durchlitten wurden, zu durchbrechen.
Neben der umfassenden Neuausrichtung elementarer Bildung, Betreuung und Erziehung, einer konsequenten Orientierung der Schulentwicklung am Leitbild der skandinavischen Gemeinschaftsschule und der dringend notwendigen Debatte darüber, wie wir es erreichen können, dass wir allen Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen und jungen Menschen die Zugänge zur Hochschule verbreitern können, brauchen wir ein umfassendes Konzept für Lebensphasen-übergreifendes Lernen.
Die Einsicht in die Notwendigkeit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung ist in Deutschland insgesamt deutlich unterentwickelt. Sowohl in den staatlichen Institutionen, in den Unternehmen wie bei den Bürgerinnen und Bürgern muss daher ein umfassendes und ganzheitliches Verständnis der Notwendigkeit von Lernen und Bildung, das Lebensphasen-übergreifend ist, entwickelt werden.
--umbruch--
Ohne Genderblick keine Soziale Gerechtigkeit
Jedes Grüne Sicherungssystem wird sich daran messen müssen, ob es einer durchgängig geschlechterdifferenzierten Betrachtung bei der Analyse und Konzeption folgt und in seinen Umsetzungsschritten einen Beitrag zum Ziel der Geschlechtergerechtigkeit leistet.
Die Lebenslagen von Männern und Frauen sind nach wie vor verschieden und Lösungsansätze wirken sich unterschiedlich auf die Geschlechter aus. Deshalb fordern wir grundlegende Genderanalysen und geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen grüner Ideen und Konzepte. Nur so können Benachteiligungen von Frauen wie sie in den bisherigen Sicherungssystemen verankert sind, endlich aufgebrochen werden.
Erwerbseinkommen von Frauen sind erheblich niedriger als die von Männern, Rentenbezüge dementsprechend knapp, Arbeitslosengeld entsprechend dem Einkommen häufig unterhalb des Existenzminimums und unterbrochene Erwerbsbiographien wegen Kindern oder Pflege, die ebenso die Rentenansprüche absenken, sind häufig. Auch das im Sozialbericht NRW 2007 massiv beschriebene Problem der Kinderarmut trifft Frauen ungleich häufiger als Männer.
--umbruch--
Hohe Sockelarbeitslosigkeit trotz anziehender Konjunktur
Die Konjunktur in Deutschland hat in den letzten Monaten angezogen, der Arbeitsmarkt verzeichnet eine leichte Entspannung. Aber: Armut ist in den letzten Jahren spürbar gewachsen, und die Arbeitslosigkeit bleibt auf einem dauerhaft hohen Sockelniveau.
In NRW leben nach dem vor kurzem veröffentlichten "Armuts- und Reichtumsbericht 2007" des MASG rund 2,57 Millionen arme Menschen, darunter 815 000 Kinder und Jugendliche. Insbesondere das Armutsrisiko von Familien mit mehreren Kindern, alleinerziehenden und langzeitarbeitslosen Menschen hat sich weiter erhöht. Armut ist zu einem allgemeinen Lebensrisiko geworden, das als Lebenserfahrung inzwischen bis in die Mitte der Gesellschaft hineinragt, weil Erwerbsbiographien sich nicht mehr ungebrochen vollziehen, sondern unter dem Druck eines sich schnell verändernden Arbeitsmarktes und international operierender Unternehmen "flexibel" werden. Dies bedeutet immer häufiger unterbrochene Berufsbiographien verbunden mit dem Risiko, ganz aus dem Arbeitsprozess herauszufallen - oder überhaupt erst keinen Einstieg mehr zu finden.
Arbeitslosigkeit bleibt trotz konjunktureller Erholung eine drängende gesellschaftliche Herausforderung
Diese Entwicklung belegen auch die Arbeitsmarktdaten. Die Belebung der Konjunktur wirkt sich am ehesten zugunsten der Arbeitslosen aus, die erst seit kurzem arbeitslos sind. Weiterhin suchen ca. 700.000 Menschen in NRW bereits ein Jahr und länger einen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Rund 260.000 Personen sind 45 Jahre und älter. Damit gehört jeder vierte Arbeitslose zu den Älteren und hat häufig allein deshalb geringere Integrationschancen.
Daraus lässt sich die Erkenntnis ableiten: Aktive Arbeitsmarktpolitik kann auch bei bestem Bemühen aller Beteiligten ihr Ziel nicht erreichen, wenn das Delta zwischen offenen Stellen und Anzahl der Arbeitslosen so groß ist, wie dies seit Jahren ist.
Das Bemühen darum, Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, darf sich deshalb nicht gegen arbeitslose Menschen richten. Menschen dazu zu befähigen, ihre Chancen wahrzunehmen, kann nicht bedeuten, sie einem rigiden Regiment zu unterwerfen. Gerechtere Verteilung der Arbeit heißt Arbeitszeitverkürzung bei Erwerbsarbeit, aber auch und damit zusammenhängend gerechtere Verteilung gesellschaftlich notwendiger aber derzeit unbezahlter Arbeit. Jedes Qualifizierungs-, Beschäftigungs-, und Vermittlungsangebot muss deshalb das Wahl- und Wunschrecht und damit Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen berücksichtigen, sich an den Fähigkeiten und Potentialen der Menschen orientieren und soweit wie möglich das Ziel der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt verfolgen.
Auch bei Vermittlungsangeboten muss deshalb das Wahl- und Wunschrecht und damit Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gewahrt bleiben. Aktive Arbeitsmarktpolitik muss daneben begleitet werden durch eine gerechtere Verteilung der Arbeit und Investitionen in Infrastruktur und Bildung.
Lohndumpimg bekämpfen
Armut ist aber nicht nur eine Frage fehlender Erwerbsarbeit. Es gibt immer mehr Menschen, die Erwerbsarbeit leisten und dennoch arm sind. Der DGB schätzt ihre Zahl auf bundesweit mehr als 900.000 Personen, die vollerwerbstätig sind, aber aufgrund von Lohndumping nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus ihrer Erwerbstätigkeit zu bestreiten.
Wir halten diese Entwicklung zum Lohndumping im unteren Lohnbereich nicht nur sozialpolitisch für hoch problematisch, sondern auch vor dem Hintergrund der seit Jahren schwächelnden Binnenkonjunktur für wirtschaftspolitisch gefährlich. Darum brauchen wir in der Lohnpolitik einen Mindestlohn nach dem Vorbild Großbritanniens, der Lohndumping verhindert und existenzsichernde Arbeitslöhne garantiert. Nach Auffassung der GRÜNEN ist der Mindestlohn ein unverzichtbares Instrument der Armutsbekämpfung, das sozialstaatliches Handeln flankieren muss. Er ist zudem die zwingende Voraussetzung dafür, dass arbeitsmarktpolitische Instrumente auf der Basis von Lohnkostenzuschüssen nicht zu massenhaften und unfinanzierbaren Mitnahmeeffekten führen.
--umbruch--
Sozialstaat erhalten und verteidigen
Der Sozialstaat, so wurde in den vergangenen Jahren häufig argumentiert, sei Teil des Problems und nicht mehr Teil der Lösung.
Seit einigen Jahren tauchen in der öffentlichen Darstellung vergleichbare Argumentationsmuster auf, deren Ziel es jeweils ist, einem Um- bzw. Abbau des Sozialstaates das Wort zu reden. Diese Argumentation wurde in der Regel damit begründet, dass die Sozialausgaben in der Bundesrepublik seit den 70ern stark angewachsen seien, sich vor dem Gesamthintergrund der volkswirtschaftlichen Situation nicht mehr finanzieren ließen und im europäischen Wettbewerb um Standortvorteile überdies schädlich seien.
Wir meinen: In Europa darf nicht ein Wettbewerb um die niedrigsten Sozialstandards das Ziel sein. Soziale Gerechtigkeit muss vielmehr europäisch gestaltet werden. Die EU muss mittel- und langfristig eine gemeinsame Sozialpolitik entwickeln, die das in der "Lissabon-Strategie" im Jahr 2000 formulierte Ziel eines "größeren sozialen Zusammenhaltes" umsetzt. Wir treten daher für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Sozialpolitik ein, die zumindest über die Festlegung länderspezifischer Mindeststandards einen Negativwettbewerb zwischen den europäischen Staaten und damit eine soziale Abwärtsspirale in den EU-Ländern verhindert.
Parallel zu dieser Entwicklung wurde durch die Inszenierung einzelner, meist spektakulärer Fälle von Sozialhilfemissbrauch seit Ende der 70er der Eindruck erweckt, das System insgesamt sei in hohem Maße anfällig für Missbrauch. Damit wurde ein politisches Klima geschaffen, in dem Kürzungen von Sozialleistungen politisch mehrheitsfähig und unter der Kohl-Regierung auch in erheblichem Umfang durchgesetzt wurden. Dagegen ist festzuhalten: Weder wird der Sozialstaat durch massenhaften Leistungsmissbrauch ausgeplündert, noch ist er in den vergangen drei Jahrzehnten in volkswirtschaftlich unverantwortlicher Weise ausgebaut worden.
Seit den 70er Jahren bis heute wird der Sozialstaat jedoch noch aus einer anderen Richtung in Frage gestellt. Die neoliberale Sozialstaats- und Bürokratiekritik konstruierte einen Gegensatz zwischen "Freiheit" und "Sozialstaat" und kritisierte die Bevormundung der BürgerInnen durch einen "bürokratischen Versorgungsstaat". Wir vertreten dagegen mit der Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land die Ansicht: Freiheit und Selbstbestimmung setzen eine nach Gerechtigkeit strebende Gesellschaft und setzt soziale Sicherheit voraus. Freiheit und Sozialstaat sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander.
--umbruch--
Sozialstaatsdebatte gemeinsam neu beginnen
In den vergangenen Monaten bündelte sich die breit geführte gesellschaftliche Debatte um die Zukunft des Sozialstaates in der Diskussion um in ihrer Ausgestaltung unterschiedliche Modelle eines "bedingungslosen Grundeinkommens". Dabei gibt es eine erhebliche Bandbreite der Modelle: Einige der Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens wie das des Thüringer Ministerpräsidenten Althaus setzen einseitig auf bedingungslose Existenzsicherung auf niedrigem Niveau und die Einführung einer Flat-Rate-Besteuerung, verbunden mit einem Abbau der Leistungselemente des Sozialstaats. Andere Modelle wiederum wollen zusätzlich zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens durch eine reine Steuerfinanzierung über Einkommen und Vermögen auch eine Umverteilung des Vermögens in unserer Gesellschaft erreichen und weiter am aktivierenden Sozialstaat festhalten.
Die Idee eines "Grundeinkommens" wurde in allen politischen Lagern mit z. T. positiver, aber auch kritischer Resonanz diskutiert. Auch innerhalb der Grünen NRW hat diese Diskussion an Intensität zugenommen
Jenseits der Diskussion einzelner Modelle halten wir fest: Als GRÜNE treten wir ein für das soziale Bürgerrecht, auch in einer Situation der materiellen Abhängigkeit selbstbestimmt und angstfrei leben zu können. Unser Ziel ist es, den Sozialstaat zur Bekämpfung individueller Notlagen auch unter den Bedingungen der Globalisierung und der europäischen Einigung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Einen Abbau des Sozialstaates unter dem Deckmantel seiner Erneuerung lehnen wir ab. Denn Grüne Sozialpolitik, die Lebensrisiken absichern, Armut aktiv bekämpfen und das soziokulturelle Existenzminimum von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen garantieren will, braucht einen Staat, der über die Möglichkeiten und Instrumente verfügt, die Existenzsicherung in Notlagen zu gewährleisten. Dieser Staat muss auch in der Lage sein, Chancen- und Teilhabegerechtigkeit zu ermöglichen, indem er die dazu notwendigen öffentlichen Güter wie bspw. ein chancengerechtes Bildungssystem, einen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur
wie Kindertageseinrichtungen, aber auch die Bereitstellung eines psychosozialen Unterstützungs- und Hilfesystems ermöglicht.
In die Grüne Sozialstaatsdebatte muss die kritische Bewertung der unter der rot-grünen Bundesregierung verabschiedeten Arbeitsmarktgesetze, ihrer konkreten Ausgestaltung und realen Wirkungen eingehen. Denn wir wissen, dass sowohl bei der Bezugshöhe des ALG II, den Sanktions- und Kontrollmechanismen, wie auch bei der Anrechnung des Partnereinkommens und anderen Einzelregelungen problematische Punkte liegen und dass die Philosophie des Forderns und Förderns sich nur allzu oft an der Realität des Arbeitsmarktes bricht. Wir lehnen eine Arbeitsmarktpolitik ab, die Menschen unter entwürdigenden Bedingungen zur Offenlegung ihrer persönlichen Verhältnisse zwingt und sinnlose Bewerbungsbemühungen vorschreibt, auch wenn der Arbeitsmarkt keine Stellengebote macht.
Zudem macht es keinen Sinn, die Menschen vor dem Hintergrund abnehmender Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu mehr privater Vorsorge zu ermutigen, um ihnen die Ersparnisse im Falle von Arbeitslosigkeit dann wieder zu nehmen.
Im Vordergrund Grüner Sozialstaatsdebatte muss deshalb eine Neuorientierung stehen. Der Staat muss der Garant der Menschenwürde, individueller Entfaltungspotentiale wie des soziokulturellen Existenzminimums bei gleichzeitiger Wahrung größtmöglicher Selbstbestimmungsrechte sein. An dieser Perspektive müssen die Instrumente der Sozialpolitik und aktiver Arbeitsmarktpolitik gemessen werden.
--umbruch--
Kriterien für ein Grünes Konzept zur Existenzsicherung
Die Diskussion um soziale Sicherung ist in der letzten Zeit entlang der Schlagworte Grundeinkommen und Grundsicherung geführt worden. Dabei geriet aus dem Blick, wie unterschiedliche Modelle und gesellschaftstheoretische Voraussetzungen jeweils hinter diesen Parolen standen. Wir Grüne distanzieren uns daher von dieser Begrifflichkeit, da vor allem mit dem Begriff Grundeinkommen auch Modelle verknüpft sind, die mit unseren Maßstäben an eine soziale Gesellschaft nicht vereinbar sind. Wir in NRW wollen nicht in die Falle laufen uns an Begriffen abzuarbeiten statt gemeinsame Ziele zu beschreiben um die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Zum einen müssen wir dazu in den Parlamenten an den derzeitigen Gesetzen auch kleine, sehr ins Detail gehende Änderungsanträge stellen um die Ungerechtigkeiten und Härten abzuschwächen. Zum anderen ist es gerade die Aufgabe der Partei langfristige Ziele zu bestimmen.
Als Kriterien für die Entscheidung über ein grünes Modell der Existenzsicherung auf Bundesebene halten wir deshalb fest:
Die Grüne Existenzsicherung schafft für alle Leistungsempfängerinnen eine materielle Grundlage für die Entfaltung ihrer Lebenschancen und sichert die private Altersvorsorge.
Ziel der grünen Existenzsicherung ist es, Armut wirksam zu bekämpfen und die soziokulturelle Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Deshalb muss die grüne Existenzsicherung allen Menschen in Abhängigkeit von ihrem materiellen Bedarf zustehen und ihr soziokulturelles Existenzminimum absichern. Die bisherige Leistungshöhe des ALG II garantiert dies, insbesondere für Kinder, nicht. Das soziokulturelle Existenzminimum muss vielmehr in einem transparenten und unabhängigen Verfahren ermittelt werden und damit die nachvollziehbare Grundlage des politischen Entscheidungsprozesses sein. Die bisherige Leistungshöhe muss deshalb den Forderungen der Wohlfahrtsverbände entsprechend um 20% angehoben und fortlaufend unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe angepasst werden und für die Bedarfe von Kindern gesondert erhoben werden. Außerdem muss es auch anerkannte Aufstockungen für den Grundbedarf z.B. bei Behinderung geben. Die Art der Leistungsgewährung muss auch in Fällen
von Erwerbslosigkeit eine verlässliche Planung des Alters ermöglichen, indem Vorsorgevermögen in Höhe von 3000 Euro pro Lebensjahr steuer- und anrechnungsfrei geschützt wird.
Um vorhandene Potentiale zur Selbstorganisation zu unterstützen und um zugleich Beschäftigungshindernisse zu beseitigen, müssen zudem die Zuverdienstmöglichkeiten bei Bezug eines Existenzgeldes gegenüber der bisherigen Praxis ausgeweitet werden. Wir wollen prüfen ob und wie veränderte Gewährungsverfahren zu einer Verfahrensvereinfachung und Entstigmatisierung der Gewährung der Existenzsicherung führen.
Die Grüne Existenzsicherung stärkt die Autonomie der LeistungsempfängerInnen
Sie steht für ein emanzipatorisches Menschenbild und stigmatisiert einkommensarme Menschen weder als Faulenzer, die sich in der sozialen Hängematte räkeln, noch als resignierte, zur Selbsthilfe unfähige Opfer der Verhältnisse. Sie verbindet deshalb die Absicherung des Existenzminimums mit dem Angebot, vorhandene Selbsthilfefähigkeiten zu unterstützen. Dies setzt das Vorhandensein staatlicher Strukturen voraus, die gezielte öffentliche Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen ermöglichen. Beratungsangebote und psychosoziale Hilfestellungen sind dort, wo es nötig ist, wichtige infrastrukturelle Voraussetzungen. Insbesondere vor diesem Hintergrund lehnen die Grünen NRW alle Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens ab, die sämtliche bisherigen sozialen Unterstützungssysteme in ihrer Breite ersetzten sollen.
Die Grüne Existenzsicherung unterstützt die Teilhabe der LeistungsempfängerInnen an der Arbeitswelt ohne repressiven Charakter anzunehmen und schützt so die Würde des Menschen
Repressive Formen, wie sie heute von den staatlichen Institutionen angewendet werden, stoßen auf unseren entschiedenen Widerspruch. Die Diskriminierung erwerbsloser Menschen durch Zwang verbunden mit der Androhung oder Vollziehung von Leistungskürzungen sowie Zumutbarkeitsregelungen, die sie zur Annahme jedweder Tätigkeit verurteilen, muss beendet werden. Arbeitsverpflichtung, die erkennbar nichts zu einer verbesserten Vermittelbarkeit der LeistungsempfängerInnen im 1. Arbeitsmarkt beitragen, sind unwürdig und zudem keine geeigneten Mittel, um die strukturellen Probleme der Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt zu lösen.
Zudem kann eine Sanktionierung der Verweigerung »zumutbarer« Arbeit durch Leistungskürzung (verschärfte Notlage) im Rahmen eines Mindestsicherungssystems nicht in Betracht kommen, weil dies dem Grundauftrag der nachhaltigen Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums widerspricht. Soziale Sicherheit ist ein Grundrecht, man muss es sich nicht erst "verdienen".
Wir halten fest: Die Bereitschaft der Gesellschaft, individuelle Notlagen solidarisch zu tragen und zu bekämpfen, muss mit der Bereitschaft einhergehen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Die Form, die diese Bereitschaft annimmt, kann jedoch unterschiedlich aussehen.
Sie reicht von der normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung über die Beschäftigung im gemeinnützigen Sektor, z.B. Integrationsbetrieben, bis hin zum bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement, wie z.B. der Pflege. Für die Betroffenen müssen sich Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Alternativen ergeben, aber auch die Möglichkeit, für definierte Projekte eine befristete "Auszeit" von der Vermittlung zu nehmen. Umgekehrt ergibt sich für den Staat die Verpflichtung, adäquate Bildungs- und Beschäftigungsangebote bereitzustellen, die die individuellen Voraussetzungen der Menschen berücksichtigen, ihre Selbstorganisationspotentiale fördern und von Respekt gegenüber ihrer Lebens- und Erwerbsbiographie geleitet sind.
Die Grüne Existenzsicherung orientiert sich an der Lebenswirklichkeit und an den Lebensformen in einer modernen Gesellschaft, nämlich dem weitgehenden Verschwinden des Mehrgenerationenhaushalts und der Veränderung von Lebensformen der Geschlechter.
Die Individualisierung von Ansprüchen an eine grüne Existenzsicherung muss weiter gehen als bisher. Eigenständige Ansprüche müssen auch in Partnerschaften und bei einem vorhandenen Partnereinkommen gesichert bleiben. Dazu ist eine Entkoppelung des Hilfebezugs vom Partnereinkommen erforderlich. Eine weitergehende Individualisierung der Absicherung des Existenzminimums für Männer und Frauen muss jedoch begleitet werden durch die Abschaffung von steuerlichen und anderen sozialrechtlichen Regelungen, die sich auf das Alleinverdienermodell beziehen.
Ebenfalls die von der Bundesregierung beschlossene Unterhaltsheranziehung nichtehelicher LebenspartnerInnen für die Kinder der LebensgefährtInnen ist für Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht akzeptabel. Für die Kinder der und des jeweils anderen haben nichteheliche LebenspartnerInnen keinerlei Elternrechte, wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, sie in die Unterhaltsberechnung der ALG II- beziehenden, bereits erwachsenen Kinder der LebensgefährtInnen heranzuziehen.
Die Grüne Existenzsicherung wird solidarisch finanziert
Arbeitslosigkeit und daraus entstehende Armut sind Folgen einer Wirtschafts- und Technologieentwicklung, die das Ziel der Vollbeschäftigung in den vergangenen dreißig Jahren nicht mehr erreichen konnte. Nicht massenhaftes individuelles Versagen, sondern das Fehlen von Arbeitsplatzangeboten entsprechend der Qualifizierungsstruktur arbeitsloser Menschen ist die Ursache von Langzeitarbeitslosigkeit. Für uns folgt daraus, dass die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit auch in finanzieller Hinsicht von der Gesamtgesellschaft in einem solidarischen Verfahren so geleistet werden muss, dass Unternehmen wie Vermögende stärker zur Finanzierung dieser Gemeinschaftsaufgabe herangezogen werden als bisher.
Die Grüne Existenzsicherung ersetzt nicht die Arbeitsmarktpolitik
Ein neues Existenzsicherungssystem darf nicht dazu führen, dass sich der Staat aus der aktivierenden Förderverantwortung zurückzieht und der politische Anspruch aufgegeben wird, in den verschiedensten Bereichen gesellschaftlich sinnvolle neue Arbeit zu schaffen.
Es muss ein Recht auf Qualifikation und Förderung geben sowie Angebote für diejenigen, die nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden können. Statt das Fordern in den Vordergrund zu stellen wollen wir, dass den Menschen Perspektiven eröffnet werden. JedeR Erwerbslose soll ein Recht auf einen Entwicklungsplan haben, der sich tatsächlich an den individuellen Potentialen der Einzelnen ausrichtet.
Unser Ziel ist ein gemeinsamer grüner Neuaufbruch in der Sozialpolitik. Eine Spaltung der Gesellschaft in Menschen in verfestigter Armut am einen Ende und einen kleinen Teil der Bevölkerung mit wachsendem Reichtum auf hohem Niveau am anderen Ende werden die GRÜNEN in NRW nicht hinnehmen. Denn Generationengerechtigkeit heißt für uns auch, die Perspektive einer sozialen Gesellschaft von morgen in den sozialpolitischen Entscheidungen von heute umzusetzen.
Der Bundesvorstand wird daher gebeten, sich im weiteren Erarbeitungsprozess eines konkreten Modells der sozialen Sicherung an den genannten Kriterien zu orientieren.




