LDK - Beschluss
Ein Jahr Studiengebühren ist ein Jahr zu viel!
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz
Seit dem 01. April 2006 ist das Studiengebührengesetz ("Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen?) in Kraft. Ein guter Zeitpunkt, um nach einem Jahr die Gesamtbilanz der schwarz-gelben Hochschulpolitik zu betrachten. Diese ist besorgniserregend:
- Die Zahl der StudienanfängerInnen ist bereits im zweiten Semester in Folge rückläufig. Einen Zusammenhang mit der Einführung von Studiengebühren gesteht selbst Minister Pinkwart ein. Die Darlehen der NRW.BANK, als angeblich soziale Abfederung konzipiert, werden kaum in Anspruch genommen. Pinkwarts Politik bestätigt damit unfreiwillig die Erkenntnis, dass jede Form von Studiengebühren - nachgelagert oder nicht - abschreckend wirkt.
- Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind weniger AbiturientInnen: Durch "Verdrängung von oben? sind es am Ende die Real- und HauptschülerInnen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten.
- Entgegen allen Zusagen hat das Land seine Finanzmittel für die Hochschulen zurückgefahren. Beispielsweise führen die stark gestiegenen Energiekosten zu einer hohen Mehrbelastung und Umschichtungen in den Hochschulhaushalten. Die Folge sind unter anderem Kürzungen bei den Bibliotheksöffnungszeiten - und damit eine faktische Verschlechterung der Studienbedingungen. Ebenfalls gespart wurde ausgerechnet bei den Studentenwerken, die diese Kürzungen entweder durch Erhöhung der Sozialbeiträge oder durch das Streichen von sozialen Leistungen an die Studierenden weiter geben mussten.
- Mit dem Abwälzen der Entscheidung über die Einführung von Gebühren an die Hochschulen hat sich schwarz-gelb feige aus der Verantwortung gestohlen. Die Frage von Studiengebühren ist eine originär politische und von einer Parlamentsmehrheit zu treffen - nicht von scheinselbstständigen Hochschulen. Pinkwarts "Hochschulfreiheit? entlässt die Hochschulen in einen erbitterten Konkurrenzkampf, der in den Hochschulen zu erheblichen Konflikten führt, Ressourcen kostet und zu einer Verknappung der Fächerbreite führt. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Hochschulen von der Möglichkeit der Einführung Gebrauch gemacht haben. Pinkwart ist es leider entgangen, bei seinen Entscheidungen auf die Stimme der Hochschulen zu hören: Diese wollten die Entscheidung über Studiengebühren nicht selbst treffen.
- Hochschulen geben das Geld teilweise verantwortungslos aus: Werbebroschüren und Begrüßungspakete sind definitiv nicht der versprochene Durchbruch zur "Verbesserung der Lehre?. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier bewusst unpräzise gehalten und sorgen dafür, dass das eingenommene Geld praktisch für jede Maßnahme verwendet werden kann: An einer Hochschule hat schließlich alles irgendwie mit Lehre zu tun. Scharf zu kritisieren sind auch die Überlegungen vieler Hochschulen, mit den Geldern der Studierenden Bauvorhaben zu verwirklichen. Hochschulbau ist weiterhin originäre Aufgabe des Landes! Sollten hierfür Studiengebühren verwendet werden wird damit lediglich der Landeshaushalt entlastet - Kompensationen, die Pinkwart immer ausgeschlossen hat.
- Studierende werden parallel zu der Einführung einer Beteiligung in die Hochschulfinanzierung durch das Hochschulfreiheitsgesetz faktisch entmachtet. Folgt man der Logik der GebührenbefürworterInnen, dann wird durch zahlende Studierende deren Einfluss an den Hochschulen gestärkt. Pinkwarts Politik folgt nicht einmal dieser Logik: Durch Maßnahmen wie die Einführung eines Hochschulrats schwächt er die Gremien der universitären Selbstverwaltung und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten von Studierenden. Stattdessen schafft er Gremien, mit denen die Einflussnahme beispielsweise von WirtschaftsvertreterInnen auf Forschung und Lehre institutionalisiert wird. Unabhängige, freie und kritische Wissenschaft wird dadurch weiter eingeschränkt.
- Ohne Einzugreifen sehen Pinkwart und Rüttgers zu, wie durch die flächendeckende Einführung von Numerus Clausus Beschränkungen immer mehr AbiturientInnen der Hochschulzugang verwehrt bleibt. Dies trifft insbesondere die Kinder von Eltern mit einem geringen Einkommen, denn die Notengebung an den nordrhein-westfälischen Schulen ist im hohen Maße abhängig von der sozialen Herkunft. Damit wird diesen jungen Menschen neben den Studiengebühren ein weiterer Riegel vorgeschoben.
Die oben beschriebenen Entwicklungen im Hochschulbereich müssen unabhängig von Parteizugehörigkeit Anlass zur Sorge geben. Ein Eingreifen ist sofort nötig: Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt davon ab!
Bündnis?90/Die GRÜNEN NRW fordern daher:
- Die Studiengebühren in NRW müssen mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden, um die Aufnahme eines Studiums in NRW wieder attraktiver zu machen und unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen!
- Das Hochschulfreiheitsgesetz muss überarbeitet und in weiten Teilen revidiert werden. Die Hochschulen dürfen nicht durch übermächtige Hochschulräte fremd gesteuert werden. Stattdessen müssen die Gremien der Selbstverwaltung gestärkt und insb. die Beteiligungsmöglichkeiten der Studierenden verbessert werden. Das Hochschulfreiheitsgesetz ist dazu in weiten Teilen vollkommen untauglich!
- Die Anstrengungen zur Schaffung neuer Studienplätze müssen verstärkt werden. Statt immer neuer Zugangsbeschränkungen brauchen wir eine Studienplatzoffensive für NRW!
- Wir begrüßen, dass die GRÜNE Landtagsfraktion nach der Sommerpause eine Anhörung zum Thema Studiengebühren durchgesetzt hat. Wir erwarten, dass auf dieser Anhörung die Probleme zur Sprache kommen, die durch die unterschiedliche Anwendungen der gesetzlichen Ausnahmeregelungen sowie die verschiedenen lokalen Härtefallregelungen entstehen. Dabei soll geprüft werden, welche Forderungen nach unmittelbaren Verbesserungen für bestimmte Gruppen wie Studierenden mit Behinderungen, Studierende mit Kindern (insbesondere Alleinerziehende) oder Studierende aus dem Ausland sich daraus ableiten lassen.
- Um konsequent gegen die desaströse Hochschulpolitik der Regierung Rüttgers/Pinkwart vorzugehen, beauftragen wir den Landesvorstand gemeinsam mit den Landesarbeitsgemeinschaften und Landtagsfraktion im Vorfeld der Programmdebatte zum Landtagswahlprogramm, ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Finanzierungskonzept zu erarbeiten.
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