Europa

LDK - Beschluss

Der Verfassungsvertrag ist gescheitert

Es lebe die Verfassung!

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz

 

GRÜNE für ein demokratisch und sozial verfasstes Europa

Im letzten Jahr wurde der EU-Verfassungsvertrag in den Referenda in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnt. Es wäre nun völlig falsch, die Hände in den Schoß zu legen. Vielmehr bietet gerade aus Grüner Sicht die nunmehr "offene Zielperspektive" die Chance, eine öffentlich ausgetragene Debatte über ein demokratisches, transparentes, soziales, nachhaltiges und friedliches Europa der Bürgerinnen und Bürger zu führen. Unsere traditionell überdurchschnittlich guten Wahlergebnisse bei Europawahlen begreifen wir als Auftrag, diesen Prozess aktiv voranzutreiben.

 

Bündnis 90/Die Grünen NRW unterstreichen vor allem die Notwendigkeit, den europäischen Diskurs, der nun stattfinden muss, transnational und bürgerInnennah zu führen. Wir brauchen einen realistischen Zeitplan, der 2009 in einem europaweiten Referendum zur Annahme eines neuen Verfassungstextes gipfelt. Daher begrüßen wir, dass der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlamentes einen konkreten Zeitplan auf Anregungen unter anderem der Grünen Fraktion im Europaparlament angenommen hat.

 

Die Gründe für das Scheitern des Verfassungsvertrages sind mit Sicherheit äußerst komplex und nicht ausschließlich auf den Abstimmungsgegenstand per se beschränkt. Vor allem in Frankreich führte ein äußerst intensiver Diskussionsprozess zur Mehrheitsentscheidung, den Verfassungsvertrag abzulehnen. Eines der wichtigsten Argumente in der dortigen Diskussion war die Kritik an der Erhebung der Marktwirtschaft mit "freiem und unverfälschtem Wettbewerb" (Art. I-3) in Verfassungsrang, die mit den Bedürfnissen nach sozialer Absicherung in einem immer globaleren Wettbewerb als inkompatibel empfunden wurde. Der Ausgang der Entscheidung in den grundsätzlich eher integrationsfreundlichen GründerInnenstaaten ist zu respektieren und als Chance zu begreifen, da er den Fokus der Debatte auf eine der größten Herausforderungen der künftigen Europapolitik lenkt: das fehlende europäische Sozialmodell. Wir müssen die begründeten Kritikpunkte und Zweifel vieler Menschen aufgreifen und einen Schwerpunkt unserer Politik auf die Gestaltung eines sozialen, ökologischen und ökonomisch nachhaltigen Europa setzen.

 

Es hat sich aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, die Debatte um politische Zielvorstellungen lösgelöst von der Verfassung zu diskutieren. Die Reform der institutionellen Architektur der EU ist alleine schon aus Gründen der Praktikabilität notwendig, die EU darf nicht auf dem Stand von "Nizza" stehen bleiben. Wir müssen als Grüne also schon jetzt die Demokratisierung der EU-Institutionen vorantreiben.

 

--umbruch--

Für eine Verfassung, die ihren Namen verdient!

Dass der Verfassungsvertrag mit seinen 448 Artikeln, 36 Protokollen und 50 Erklärungen keine wirkliche Verfassung, sondern vielmehr ein völkerrechtlicher Vertrag mit Verfassungssymbolik und einer staatsähnlichen Textstruktur ist, wird wissenschaftlich und politisch kaum bezweifelt. Umso mehr ist es nötig, einen Verfassungstext zu entwickeln, der seinen Namen verdient. Er soll sich auf Grundrechte, Werte und Ziele der Union, Regeln zu Institutionen und Verfahren und eine klare horizontale und vertikale Gewaltenteilung beschränken. Die europäische Verfassung muss qualitativ mehr, quantitativ hingegen erheblich weniger umfassen als der alte Entwurf.

Dazu gehört die Streichung des Teils III des Verfassungsvertrags. Diese Regeln aus den ehemaligen Verträgen müssen Bestandteil Europäischer Durchführungsgesetze werden, gehören aber nicht in einen Verfassungstext. Gleiches gilt für die angehängten Protokolle und Erklärungen. Damit sind Präambel, Teil I (Definition, Ziele, Institutionen) und II (Grundrechtecharta), sowie Teil IV (Schlussbestimmungen, Änderungsverfahren) des VVE die Grundlage für einen neunen Verfassungstext.

Im Gegensatz zum VVE, der in vielen Punkten als typischer Kuhhandel der Staats- und Regierungschefs eine klare Linie vermissen lässt, sollten wir als Grüne in folgenden Bereichen der institutionellen Architektur auf Änderungen drängen:

  • Weiterentwicklung des Europäischen Parlamentes zum Schlüsselorgan in der EU, Kompetenzausweitung und Initiativrecht auf Gesetzesakte, Ausdehnung der im VVE verankerten "Ordentlichen Gesetzgebung" auf alle Politikbereiche, Ausdehnung der Haushaltsbefugnisse auf den Mehrjährigen Finanzrahmen, Ratifikationspflicht bei Verfassungsänderungen
  • Vorschlagsrecht und Wahl der/des KommissionspräsidentIn durch das EP, abschließende Bestätigung der Gesamtkommission durch das EP mit Mehrheitsentscheid
  • Abschaffung der Verquickung von legislativen und exekutiven Aufgaben im Ministerrat, dieser wird ausschließlich gesetzgeberisch tätig; weitestgehende Beseitigung des Einstimmigkeitsprinzips, Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen  

Bei der Kompetenzzuschreibung ist die im Verfassungsvertrag verankerte Kompetenzordnung zu überprüfen. Bereiche wie die Steuerpolitik, die Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung oder die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe müssen europäisch definiert und daher auf EU-Ebene deutlich gestärkt werden. Gleiches gilt für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei gleichzeitigem Rückbau der nationalen Militärstrukturen, die Einwanderungspolitik sowie die soziale und gesundheitliche Sicherung. Das BürgerInnenbegehren und die Regeln zum "demokratischen Leben in der Union" werden erhalten und dahingehend gestärkt, dass ein "Europäischer Volksentscheid" eingeführt wird, dessen Hürden so niedrig sind, dass Volksinitiativen auch tatsächlich zu einem Volksentscheid führen können.

 

--umbruch--

Grüne als Motor der europäischen Verfassungsdebatte

Den Prozess hin zur Annahme eines neuen Verfassungstextes müssen wir mit einem größtmöglichen Maße an BürgerInnenbeteiligung, Transparenz und Sorgfalt führen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 können wir nutzen, um in einem europaweiten Referendum den "qualitativen Sprung" in ein neues, verfasstes Europa zu wagen.

 

Für Bündnis 90/Die Grünen NRW gilt: Die Debatte um eine Verfassung für Europa muss sich an der Frage orientieren, wie eine größtmögliche Einbeziehung und Politisierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger erreicht werden kann. Daher unterstützen wir basisdemokratische Initiativen, die sich für einen transnationalen europäischen Dialog einsetzen.

Einen nur auf Ebene der nationalen Regierungen stattfindenden Verfassungsprozess lehnen wir ab. Die höchste demokratische Legitimität in Fragen der EU hat das Europäische Parlament. Es soll daher die entscheidende Rolle im neuen Verfassungsprozess spielen. Klar ist aber auch: Der neue Verfassungsentwurf darf nicht als eurokratisch wahrgenommen werden. Deshalb müssen die nationalen Parlamente, sowie Gewerkschaften, Verbände und Initiativen der Zivilgesellschaft einbezogen werden, denen auch die Aufgabe eines Sprachrohrs und einer Vermittlungsinstanz zukommt. In diesem Zusammenhang kritisieren wir den gemeinsamen aktuellen Brief von Bundestagspräsident Norbert Lammert und seinen finnischen und österreichischen Kollegen aufs Schärfste, der gemeinsame Foren aus nationalen und europäischen ParlamentarierInnen ablehnt. Diese Reaktion ist kleinkariert und steht einer größtmöglichen Einbeziehung aller gewählten VolksvertreterInnen in den Verfassungsprozess entgegen. Europa darf nicht zu einem Konkurrenzprojekt zwischen den Parlamenten der verschiedenen Ebenen verkommen, gerade die Parlamente müssen hier eng zusammenarbeiten.

 

Daher sollte zeitnah ein Konvent einberufen werden, der aus europäischen und nationalen ParlamentarierInnen und VertreterInnen der EU-Kommission, sowie VertreterInnen der europäischen Parteien, Gewerkschaften, Verbände und Initiativen besteht. VertreterInnen der nationalen Regierungen nehmen an diesem Arbeitsprozess beratend teil. Der Arbeitsprozess wird durch nationale und regionale BürgerInnenforen begleitet, die von den jeweiligen nationalen und europäischen ParlamentarierInnen ausgerichtet werden.

 

Das Scheitern des VVE und die vermeintliche "Verfassungskrise" haben vor allem eines bewirkt: Die bisherige stille, auf die Ebene der Staats- und Regierungschefs beschränkte Fortentwicklung der Verträge der EU ist zu einer öffentlich ausgetragenen Debatte über Zukunft und Finalität der EU geworden.

Schon die teils knappen Referenden zum Maastrichter Vertrag haben uns vor Augen geführt, dass der "permissive Konsens", d.h. die stillschweigende Zustimmung der Bevölkerung zur Europäischen Integration, nicht mehr garantiert ist, wenn der Integrationsprozess sich durch fehlende Mitsprache- und Beteiligungsrechte der Bevölkerung auszeichnet - zumal, wenn die Zukunftsanforderungen an eine soziale EU in Zeiten globalen Wirtschaftswettbewerbs und demografischen Wandels sich rasant verändern.

 

Gerade als Grüne müssen wir diese Chance einer transnationalen Debatte nutzen, um im Sinne eines "Europa der Bürgerinnen und Bürger" für den Sprung in ein neues, verfasstes Europa mit sozialem Antlitz zu kämpfen.

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