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gruenenrw: @DaKrys Mülheim. Wird in Kürze Online alles genau ergänzt. 03.02.2012, 19:13 Uhr
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gruenenrw: Fritz Kuhn steht als möglicher OB-Kandidat in Stuttgart bereit: http://t.co/0hsMV9D0 03.02.2012, 18:56 Uhr
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gruenenrw: @Kyriossus @_Rya_ Wir als Partei stimmen im Parlament gar nicht ab :) die Position der Fraktion findet ihr hier: http://t.co/7iR9sM9g 03.02.2012, 09:09 Uhr
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Urteil Sorgerecht
Chancen für kindgerechtes Sorgerecht
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungerichtes, welches das geltende Sorgerecht für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt hat, erklärt der Landesvorsitzende der NRW-Grünen, Sven Lehmann:
In dem heutigen Urteil liegt die große Chance, das Sorgerecht in Deutschland endlich zu reformieren und kindgerechter zu gestalten. Das bisherige Vetorecht der Mutter in unverheirateten Partnerschaften benachteiligt einseitig die Väter, die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen möchten. Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird damit nicht gewährleistet. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2009 umzusetzen. Ziel muss eine Neugestaltung des Sorgerechtes sein, das die die bestehende Benachteiligung der Väter – zum Wohle des Kindes – abbaut.
Wir hoffen, dass das Urteil eine grundsätzliche Debatte über familien- und kindschaftsrechtliche Fragen in Deutschland anstößt, denn die Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen von Familienformen sind mannigfaltig. Nicht nur unverheiratete Väter sind rechtlich benachteiligt, sondern auch unverheiratete Paare gegenüber Eheleuten, soziale gegenüber leiblichen Elternteilen, gleichgeschlechtliche gegenüber verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften und Alleinerziehende gegenüber Zweielternfamilien.
Wir fordern, dass alle Kinder die gleichen Rechte bekommen – und zwar egal, in welcher rechtlichen Konstellation die Eltern leben. Und wir fordern ein neues rechtliches Instrument, um Mehrelternschaften zum Wohle des Kindes verbindlich miteinander zu regeln: den Familienvertrag. Denn Politik darf mit der Ehe keine Norm vorgeben, hinter der alle anderen Familienformen zurückstehen. Politik hat sich nach der gelebten Vielfalt in dieser Gesellschaft zu richten. Das Urteil bringt hoffentlich einen Stein ins Rollen, der mit nichts weniger enden darf, als der rechtlichen Gleichstellung aller Familienformen und der Freiheit für jeden Menschen, einen Lebensentwurf zu wählen.








Wir müssen ganz einfach weg einzelne einseitige Territories zu beackern, die diese Praxis der Kollektiven Ausgrenzung erst ermöglicht. Ich unterstütze hier ganz klar die Aussagen unseres Landesvorsitzenden in dieser Frage und freue mich das wir GRÜNE in NRW den Mut haben alte eingetrampelte Pfade zu verlassen. Wir müssen einzig und allein die schwächsten Glieder (Kinder, Senioren) unserer Bevölkerung besonders hervorheben und so ihre eigenen Rechte stärken. In diesem Prozess dürfen wir nie vergessen das es Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern gibt, die sofort weiter abzubauen sind, jedoch ohne Unrecht mit Unrechtem heilen zu wollen. Ich fürchte das diese Gleichheit wohlmöglich von einzelnen nicht gewollt ist da man 1. mit dieser selber ganz gut leben konnte; 2. es Menschen gibt die die alten Werte hochhalten, koste es was es wolle und 3. sie dann ihre Altbewährte Argumentationsgrundlage schlagartig verlieren würden. Die Aufgabe der Politik ist es in der nächsten Zeit dieses Ungleichgewicht so schnell wie möglich und vor allem gradlinig zu beseitigen, ohne sich von den einzelnen Lobbys etwas diktieren zu lassen.
Rene 3. August 2010, 13:42 UhrEIN KIND HAT DAS ELEMENTARE RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE!
EINE VEREITELUNG DIESES STELLT EINE GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLES DAR. VEREITELNDE ELTERNTEILE MÜSSEN SICH DIE FRGE GEFALLEN LASSEN: BIST DU ÜBERHAUPT IN DER LAGE DEIN KIND ZU ERZIEHEN, WENN DU AUS NICHTIGEN GRÜNDEN DEIN KIND ZU EINEM "HALBWEISEN" MACHST?
(Diese aussage ist gewollt drastisch formuliert um einmal herauszustellen wie manche Eltern mit dem Wohl des Kindes Spielen und dieses vorgehen auch noch freudig verteidigen)